Abmahnung von Zielinski Legal erhalten?

Abmahnungen von Zielinski Legal? Ihr Fachanwalt für Urheberrecht

Sie haben eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Zielinski Legal erhalten und wollen dagegen vorgehen? Dann sind Sie hier richtig! Carl Christian Müller ist als Fachanwalt für Urheberrecht spezialisiert auf das Vorgehen gegen Abmahnungen. Seit 2006 setzt sich der auf Abmahnungen im Urheberrecht spezialisierte Anwalt aktiv in diesem Bereich für Unternehmen und Privatleute ein.

Bereits im kostenfreien Erstberatungsgespräch können wir Ihnen mitteilen, ob das Vorgehen gegen die Abmahnung der Kanzlei Zielinski Legal erfolgreich ist. Geben Sie uns die Möglichkeit das kostenfreie Erstberatungsgespräch optimal vorzubereiten und nutzen unser Erstberatungsformular und schicken uns die Abmahnung unverbindlich zu.

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Abmahnung von Zielinski Legal: Kompetente Beratung durch Fachanwälte

Wir sind Fachanwälte im Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz. Wir verteidigen Mandanten seit 15 Jahren gegen Abmahnungen wegen unerlaubter Fotonutzung. Wir kennen nicht nur die Rechtslage, sondern auch die Praktiken der jeweiligen Abmahnkanzleien. Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Wir klären Sie umfassend über die Rechtslage auf und können wegen unserer Erfahrungswerte den Ausgang des Falles prognostizieren. Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie aus der Abmahnung mit dem geringstmöglichen wirtschaftlichen Schaden herauskommen. Die Erstberatung ist kostenfrei.

 

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Wer ist Zielinski Legal?

Die Kanzlei Zielinski Legal wird betrieben von Rechtsanwalt Marcin Zielinski. Die Kanzlei vertritt Fotografen, Blogger und Musiker, die ihr Urheberrecht verletzt sehen. In den uns bekannten Fällen versendet Rechtsanwalt Zielinski vor allem für Fotografen Abmahnungen wegen (vermeintlicher) Urheberrechtsverletzungen. Hierzu arbeitet die Kanzlei Zielinski Legal mit der Firma Photoclaim zusammen. Photoclaim ist ein Internetdienstleister, bei dem sich Fotografen kostenfrei registrieren und ihre Fotografien zur Überwachung einstellen können. Photoclaim durchsucht dann das Internet auf diese Fotografien. Findet Photoclaim die Fotografie auf einer Internetseite, lässt es durch die Kanzlei Zielinski Legal Abmahnungen versenden. Den durch die Abmahnung realisierten Schadensersatz schüttet es dann zum Teil an die Fotografen aus. Photoclaim operiert international. Nach eigenen Angaben (Stand September 2020) hat die Fotoplattform bereits 5.525.028 Euro in 55 Ländern für freischaffende Fotografen erstritten. In Deutschland arbeitet Photoclaim nicht nur mit Zielinski Legal, sondern auch mit anderen Anwälten, z.B. dem Medienrechtsanwalt Robert Fechner, der Abmahnungen verschickt, zusammen.

Aufbau und geltend gemachte Ansprüche der Abmahnungen der Kanzlei Zielinski Legal

Die Schreiben der Kanzlei Zielinski sind immer nach dem gleichen Muster aufgebaut. Sie beginnen stets mit den im Bild wiedergegebenen Einleitungssätzen. Lediglich der Name des Fotografen wird in den ersten Zeilen ausgetauscht. 

  • Unterlassungsansprüche

Der Inhaber eines Urheberrechts hat einen Unterlassungsanspruch gegen jeden, der sein Werk ohne Erlaubnis nutzt. Dies gilt sowohl bei der unberechtigten Nutzung des Werkes, als auch bei der Nichtnennung des Urhebers im Zusammenhang mit der Veröffentlichung. Der Unterlassungsanspruch kann vom Verletzer nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aus der Welt geschafft werden. Zielinski Legal setzt dafür eine Frist, die es einzuhalten gilt. Ansonsten droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung. Eine einstweilige Verfügung wird von einem Gericht durch einen Beschluss erlassen – was automatisch Gerichts- bzw. höhere Anwaltskosten bedeutet. Trotzdem sollte die von Meissner und Meissner vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Überprüfung unterzeichnet werden! Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, der lebenslang gültig ist.

  • Schadenersatzansprüche

Überdies kann der Rechteinhaber Ersatz für den ihm enstandenen Schaden verlangen. Die Berechnung der Höhe des Schadensersatzes ist dabei vom Einzelfall abhängig und kann durchaus kompliziert werden. Meist wird der Schaden nach der sogenannten „Lizenzanalogie“ berechnet und die Schadenshöhe dann mit Hilfe der Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen) geschätzt. Die MFM ermittelt aktuelle Honorare für die Fotonutzung in Deutschland. An der Anwendbarkeit dieser Tabelle bestehen in der Rechtsprechung aber erhebliche Zweifel, da die Tabelle auf Meinungsumfragen von professionellen Marktteilnehmern basiert und eher zu Gunsten der Fotografen ausfällt und somit schnell zu extrem teuren Schadensersatzforderungen zu Lasten des Abgemahnten führt.

  • Anwaltskosten

Sofern die Abmahnung berechtigt ist, ist der Verletzer für die Anwaltskosten der Gegenseite verantwortlich. Diese setzen sich aus dem Gegenstandswert und der Geschäftsgebühr zusammen. Bei Fotoabmahnungen setzen die Gerichte in der Regel Gegenstandswerte für den Unterlassungsanspruch in Höhe von 6.000,00 EUR fest. Die Schadensersatzansprüche sind dann hierzu zu addieren. Beläuft sich der Schadensersatzanspruch beispielsweise auf 500 EUR, beträgt der Gesamtgegenstandswert, aus dem sich Anwalts- und Gerichtsgebühren berechnen, 6.500 EUR. Außergerichtlich kann der abmahnende Rechtsanwalt aus einem Gesamtgegenstandswert in Höhe von 6.500 EUR dann Gebühren in Höhe von 546,50 EUR zzgl MwSt. verlangen.

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Rekationsmöglichkeiten auf eine Abmahnung von Zielinski Legal

Durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird der Unterlassungsanspruch zwar erstmal erfüllt werden, wir raten aber trotzdem dringend vom Unterschreiben einer solche Erklärung ohne vorher anwaltlichen Rat eingeholt zu haben, ab. Denn oft wird der geforderte Schadenersatz viel zu hoch angesetzt. Je nach Nutzungsart- und dauer kann die Höhe des Schadensersatzanspruchs nämlich erheblich variieren. Ignorieren sollten Sie die Abmahnung aber auf keinen Fall, denn oft ist die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung sehr kurz angesetzt. Danach geht es direkt ins einstweilige Verfügungsverfahren, was automatisch zu höheren Kosten führt. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie Sie am besten reagieren, um eine außergerichtliche, kostengünstige Lösung zu erzielen. Jeder Fall ist individuell, nutzen Sie unser Erstberatungsformular, um uns Ihren Fall kostenlos zu schildern.

Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterschreiben

Mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung versprechen Sie dem abmahnenden Fotografen, dass Sie die Fotografie ab sofort nicht mehr ohne dessen Erlaubnis nutzen. Verstoßen Sie gegen die Vereinbarung, müssen Sie die in der Unterlassungserklärung festgesetzte Geldstrafe zahlen.

Achtung! Löschen Sie die betreffende Fotografie nicht nur auf der konkreten Internetseite, sondern auch vom Server. Bei Portalen oder Plattformen wie z.B. eBay, Facebook oder sonstigen Angebote und Internetseiten Dritter lassen Sie die Fotografien vollständig löschen. Beachten Sie insbesondere, dass es nicht ausreicht, z.B. auf eBay ein Angebot nur zu beenden. Das Bildmaterial darf nicht mehr abrufbar sein. Zudem darf auch insbesondere nicht mehr über den/die bisherigen direkten URL-(Datei-)Pfade (Link/s, Web- bzw. Internet-Adressen, häufige Endungen sind hier z.B. .jpg, .png, .jpeg, .tiff, .bmp, .gif) der Fotografie selbst abrufbar sein. Zudem muss das Foto auch aus den Caches der einschlägigen Suchmaschinen gelöscht werden. Tun Sie dies nicht, wird die Vertragsstrafe fällig!

Abmahnkosten zahlen?

Wenn Sie sich entschieden haben die Unterlassungserklärung (modifiziert) zu unterschreiben, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die geforderten Abmahnkosten zahlen. Wenn Sie sich dagegen entscheiden, muss Rechtsanwalt Zielinski seine Erstattungsforderung in Bezug auf die eigenen Abmahnkosten gerichtlich mit Hilfe einer Zahlungsklage gerichtlich geltend machen.

Pro: Nun werden nur die Abmahnkosten für die Berechnung der Anwalts-und Gerichtskosten herangezogen, nicht aber der der Abmahnung zu Grunde liegende, deutlich höhere Unterlassungsstreitwert. So können Sie die Berechtigung der Abmahnung im Rahmen der Kostenklage kostensparend gerichtlich überprüfen lassen.

Contra: Sollte das Gericht der Zahlungsklage stattgeben, müssen Sie nicht nur die Abmahnkosten, sondern auch die nun durch das Gerichtsverfahren entstandenen Gebühren beider Seiten tragen. Als Fachanwälte für Urheberrecht können wir einschätzen, wann Sie die Gebühr am besten gleich zahlen und wann Sie es auf eine Zahlungsklage ankommen lassen können.

Wir zeigen Ihnen, welche Schritte Sie im Einzelnen vor der Abgabe der Unterlassungserklärung gehen müssen und statten Sie im Fall einer Beauftragung mit einer entsprechenden Anleitung aus. Erst wenn Sie dieser Anleitung gefolgt sind, kann die Unterlassungserklärung gefahrlos abgegeben werden. Für den Fall, dass Sie uns beauftragen, geben wir in Ihrem Namen eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Von der Unterzeichnung der von der Kanzlei Zielinski vorformulierten Unterlassungserklärung raten wir ab, da die Höhe der Vertragsstrafe dort fix mit 5.200 EUR festgeschrieben ist. Wir raten hier zur einer flexiblen Vertragsstrafe nach dem sogenannten Hamburger Brauch.

Peter Weiler und Aylin Ludwig Mueller.legal

Wie geht es jetzt weiter?

Werden Sie aktiv und nehmen Sie unsere kostenfreie Erstberatung in Anspruch. Verhindern Sie so, dass sich die Abmahnung zu einem langen und teuren Rechtsstreit entwickelt. Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie die Abmahnung kostengünstig innerhalb der gesetzten Frist aus der Welt geschafft werden kann. Die Erstberatung ist kostenlos. Während des Gesprächs nennen wir Ihnen unsere Preise. Keine Sorge: Wir arbeiten für faire Pauschalpreise. Nach dem Gespräch fassen wir den Fall mit einer kurzen E-Mail zusammen und Sie können sich dann in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen.

Kostenfreie Erstberatung

Abmahnung von der Kanzlei Zielinski: Nehmen Sie unseren Service der kostenfreien Erstberatung von einem erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Kostenfrei.

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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