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Abmahnung wegen fehlender Datenschutzerklärung

Nach öffentlich abrufbaren Meldungen sind die ersten Abmahnungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) versendet worden. So berichtet der Kollege Hechler aus Schwäbisch Gmünd, ihm seien bereits am 25.05.2018 drei Abmahnungen ein und desselben Unternehmens wegen vermeintlich fehlerhafter Datenschutzerklärungen übersendet worden. Die Kanzlei Weiß&Partner teilt mit, die A Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Orhan Aykac aus Augsburg) versende Abmahnungen wegen fehlender Datenschutzerklärungen.

von Carl Christian Müller

Erste Abmahnungen wegen DSGVO-Verstößen liegen vor

Hohe Abmahnkosten wegen DSGVO-Verstoß

Rechtsanwalt Orhan Aykac soll nach den Berichten mit der Abmahnung einen Gegenstandswert von 7.500 Euro aufrufen. Inklusiver Mehrwertsteuer wären das Abmahnkosten iHv 729,23 EUR. Den Gegenstandswerte begründe Rechtsanwalt mit "dem Jahreswert der Kosten für die vollständige und ordnungsgemäße Umsetzung der DSGVO“.

Fehlendes Google-Opt-Out abgemahnt

In der vom Kollegen Hechler berichteten Abmahnung sollen u. a. gerügt worden sein, dass auf der Webseite des Abgemahnten Google Analytics zum Einsatz komme, insofern aber versäumt worden sei, dem Nutzer der Webseite eine Opt-In-Möglichkeit bzw. eine Opt-Out-Möglichkeit anzubieten.

Zur Erläuterung: Bei Google Analytics handelt es sich um ein Analysetool, mit dem der Webseitenbetreiber die Besucherströme seiner Webseite auswerten kann. Um dies technisch umsetzen zu können, setzt Google Analytics Cookies auf den Rechner des Nutzers. Hiermit werden u. a. personenebezogene Daten des Nutzers an den Betreiber der Webseite, aber auch an Google übersendet. Wir nutzen dieses Analysetool auf dieser Webseite ebenfalls. Wir bieten allerdings kein Opt-In-Tool an. Dies ist auch nicht erforderlich, denn die Nutzung des Analysetools ist durch unsere berechtigen Interessen an der Verbesserung unseres Internetangebotes über Art. 6 Abs. 1 f DSGVO erlaubt (das gilt auch für Ihre Webseite, wenn Sie dort ein Analysetool einsetzen). Wer dies anders sieht, mag uns abmahnen.

Allerdings müssen Sie dem Nutzer eine Widerspruchsmöglichkeit anbieten, also ein Opt-Out. Das wird derzeit bei Google Analytics über ein Link, den Sie in Ihrer Datenschutzerklärung einsetzen müssen, umgesetzt. Hier erfahren Sie mehr zum datenschutz-konformen Einsatz von Analysetools.

Abmahnungen wegen DSGVO berechtigt?

Die Frage, ob in einem Verstoß gegen das Datenschutzrecht ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß zu sehen ist, ist vom BGH bisher nicht geklärt worden. Die Rechtsprechung der verschiedenen Oberlandesgerichte ist derzeit noch nicht einheitlich. Es spricht aber viel dafür, dass die Rechtsprechung sich künftig dorthin bewegen wird. Denn es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Unternehmen, die sich nicht an die umfangreichen Vorgaben der DSGVO halten einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber denjenigen Unternehmen erlangen, die die Vorgaben mit einigem Aufwand umsetzen.

Insofern dürfte eine Abmahnung wegen einer gänzlich fehlenden Datenschutzerklärung wohl berechtigt sein. Dass wiederum muss aber nicht bedeuten, dass gleich jede Abmahnung wegen einer fehlerhaften Datenschutzerklärung zur Abmahnung berechtigt. Zum einen müsste der Fehler einen spürbaren Nachteil für die Mitbewerber mit sich bringen, was je nach Fallgestaltung einigen Begründungsaufwand auf Seiten der Abmahner nach sich ziehen dürfte. Zum anderen sind noch lange nicht alle Rechtsfragen, wie beispielsweise zum Tracking von Nutzerdaten oder zum rechtskonformen Einsatz von Analysetools geklärt.

DSGVO-Abmahnungen verhindern - kostenfreien SOS Datenschutz-Generator nutzen!

Wenn Sie Abmahnungen verhindern wollen, ist eine aktualisierte Datenschutzerklärung die erste Bürgerpflicht! Denn eine fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung ist das Einfallstor für Abmahner. Ihre Internetseite ist in jeder Hinsicht das Aushängeschild Ihres Unternehmens und für jedermann frei abrufbar - das gilt auch und insbesondere für den Datenschutz. Sofern Sie noch keine Datenschutzerklärung haben, können Sie über unseren SOS Datenschutz Generator eine Datenschutzerklärungkostenfrei erstellen.

Aber Achtung: Nur eine aktualisierte Datenschutzerklärung hilft Ihnen nicht weiter. Sie müssen unbedingt auch die Umsetzungshinweise befolgen, die in dem Datenschutzgenerator enthalten sind, wie z. B. zum Cookie-Opt-Out bei Analyse-Tools. Denn das, was Sie mit der Datenschutzerklärung erklären, muss auch tatsächlich mit den Prozessen auf Ihrer Webseite übereinstimmen, denn anderenfalls ist die Datenschutzerklärung falsch. Aber keine Bange, es ist alles verständlich erklärt und weniger Aufwand, als Sie vielleicht jetzt denken mögen.

Auf Nummer sicher gehen: Webseiten-Audit beantragen

Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen wollen, nutzen Sie unser Webseiten-Audit. Dann ist Ihre Webseite mit Blick auf den Datenschutz abmahnsicher. Wir arbeiten für bezahlbare Pauschalpreise. Gerne unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage ein Angebot.

Abmahnungen wegen DSGVO Verstößen verteidigen

Sofern Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir sind eine der größten Verteidigerkanzleien in Deutschland und haben umfangreiche Erfahrungswerte mit Abmahnungen wegen Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Datenschutzverstößen. Wir arbeiten zu fairen Pauschalpreisen.

Handeln Sie nicht überstürzt. Nutzen Sie unbedingt unseren kostenfreien Service der Erstberatung im Falle einer Abmahnung. In dem ersten Telefonat klären wir Sie über die Rechtslage und Ihre Handlungsmöglichkeiten auf.

Unser Ziele:

  • Sie zahlen nichts. Wir machen Sie abmahnsicher.
  • Probieren Sie uns aus. Ohne Kosten. Ohne Risiko.

Haben Sie bereits eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung?

Seit dem 25.05.2018 müssen alle Webseitenbetreiber eine Datenschutzerklärung vorhalten, die den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung entspricht. Nutzen Sie hierzu unseren DSGVO-Datenschutz-Generator, mit dem Sie Ihre individuelle Datenschutzerklärung in wenigen Minuten erstellen können.

SOS Datenschutzgenerator:

  • DSGVO-konform
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  • Mit vielen wertvollen Umsetzungshinweisen

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Update vom 10.07.2018

Hier berichten wir über Schreiben, mit der die Kanzlei Sandhage aus Berlin Schmerzensgeldforderungen in aberwitziger Höhe wegen vermeintlicher Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung versendet. 

Update vom 20.07.2018:

Zwischenzeitlich liegt uns eine weitere Abmahnung wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen Datenschutzrecht vor: Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnen für Rainer Deyhle Datenschutzverstöße ab. Lesen Sie hier mehr dazu.

 

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