Antrag auf Einsicht in die Wahlniederschriften des Wahlkreises 3 im Wahlkreisverband von Berlin Mitte nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz gestellt

„Wir haben soeben für unsere Mandanten, die Partei Bündnis 90/Die Grünen Berlin-Mitte sowie Herrn Tilo Siewer, beim Bezirkswahlleiter des Bezirksamtes Mitte von Berlin einen Antrag auf Einsicht in sämtliche Wahlniederschriften des Wahlkreises 3 im Wahlkreisverband von Berlin-Mitte nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz gestellt.“

von Carl Christian Müller

Dies teilt Rechtsanwalt Carl Christian Müller von der Kanzlei MMR Müller Müller Rößner Rechtsanwälte Partnerschaft in Berlin mit.

„Der Antrag erfolgt in Vorbereitung einer gerichtlichen Überprüfung des Wahlergebnisses im Wahlkreis 3 im Wahlkreisverband von Berlin-Mitte. Grund hierfür ist zum einen das sehr knappe vorläufige Wahlergebnis im Wahlkreis 3, nach dem Herr Siewer mit nur sechs Stimmen gegenüber seinem Mitbewerber von der SPD unterlegen ist. Darüber hinaus sind bei einer am 21.09.2016 erfolgten Teilnachzählung der Stimmen im Wahlkreis 3 erhebliche Mängel in sämtlichen in Bezug auf die dort zu den nachgezählten Stimmbezirken einsehbaren Wahlniederschriften festgestellt worden. Ferner ergaben sich in sämtlichen nachgezählten Stimmbezirken erhebliche Abweichungen von den protokollierten Stimmergebnissen. Insofern steht zu vermuten, dass es auch in anderen Stimmbezirken zu Auszählungsfehlern gekommen ist und auch weitere Wahlniederschriften in diesem Wahlkreis mangelbehaftet sind.“ so Müller weiter.

„Bereits die insofern festgestellten Mängel rechtfertigten eine vollständige Nachzählung des Wahlkreises 3. Ein entsprechender Antrag, den wir gestern für unsere Mandanten im Bezirkswahlausschuss gestellt haben, wurde abgelehnt. Wir sind daher nunmehr beauftragt, das Wahlergebnis gerichtlich überprüfen zu lassen. Denn angesichts der bereits festgestellten Fehler und Abweichungen können vorliegend letztendlich nur nach einer vollständigen Nachzählung Zweifel an der Richtigkeit des Wahlergebnisses ausgeräumt und so das erforderliche Vertrauen in die demokratische Legitimation der gewählten Vertreter hergestellt werden. Mit Rücksicht auf dieses Vertrauen ist es daher mit Blick auf sämtliche Stimmbezirke geboten, die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses nicht allein auf die Stimmenauszählung am Wahlabend zu stützen, deren Verlässlichkeit durch Zeitdruck und Hektik beeinträchtigt sein kann, sondern generell alle abgegebenen Stimmen nochmals nachzuzählen“, so Müller abschließend.

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