• Äußerungsrecht

Berliner Bezirksverordneter wegen rassistischer Beleidigung verurteilt

Das Amtsgericht Tiergarten hat den 56-jährigen Bezirksverordneten wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 60,- EUR verurteilt (Urteil vom 15.02.2023, Az. 233 Ds 145/22). Der Politiker hat zwei Frauen als N***r bezeichnet. Zudem hat der Berliner eine der Frauen geschlagen und in den Arm gebissen.

von Carl Christian Müller

§185 StGB

Bezirksverordneter beleidigt Gäste eines Cafés

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts Tiergarten habe der Angeklagte – ein Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Mitte – am Abend des 15.08.2021 im Außenbereich eines Cafés in Berlin-Mitte zwei Frauen mehrmals als N***r bezeichnet. Der Angeklagte habe sich zuvor in ein Gespräch der Frauen am Nachbartisch eingemischt. Er habe sich an ihren Ansichten gestört und habe dies schließlich zum Anlass genommen, die Frauen zu beleidigen. Nachdem sowohl die Frauen als auch der Angeklagte das Café verlassen hatten, habe der Angeklagte die Frauen auf offener Straße erneut rassistisch beleidigt. Es sei daraufhin zu einer von dem Angeklagten ausgehenden körperlichen Auseinandersetzung gekommen, in deren Folge der Angeklagte eine der Frauen geschlagen und heftig in den Arm gebissen habe.

 

Bezeichnung als N***r ist diskriminierend

Es gebe heute einen breiten gesellschaftlichen Konsens, dass die Bezeichnung als N***r diskriminierend sei, so die Vorsitzende in ihrer mündlichen Urteilsbegründung. Solche Äußerungen seien herabwürdigend und verletzten die Würde anderer Menschen. Der Angeklagte habe auch erkannt, dass die Frauen durch die Äußerungen gekränkt gewesen seien. In Hinblick auf die Körperverletzung könne sich der Angeklagte zudem nicht auf eine Notwehrlage berufen. Er sei in dieser Situation der Angreifer gewesen. Er habe folglich kein Recht gehabt, sich seinerseits gegen die Gegenwehr der Frauen zu wehren.

 

Rassistisches Motiv muss bei der Bestrafung berücksichtigt werden

Bei der Bemessung der Strafe sei berücksichtigt worden, dass die Taten rassistisch motiviert gewesen seien. Darüber hinaus habe die Tat zu nicht unerheblichen Verletzungen geführt. Die Bissverletzung sei für circa ein Jahr sichtbar gewesen. Beide Frauen seien zudem noch heute in ihrem alltäglichen Sicherheitsgefühl massiv beeinträchtigt. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die Verhängung einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten mit Bewährung beantragt. Der Vertreter der Nebenklägerin hat eine einjährige Freiheitsstrafe mit Bewährung gefordert. Der Verteidiger hatte am vorletzten Verhandlungstag in Hinblick auf den Vorwurf der Körperverletzung auf Freispruch plädiert und in Hinblick auf den Vorwurf der Beleidung die Verhängung einer Geldstrafe gefordert. Am letzten Verhandlungstag hat der Angeklagte den Tatvorwurf der Körperverletzung eingeräumt.

Quelle: Pressemitteilung des AG Tiergarten vom 15. Februar 2023

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