Die Berliner Datenschutzbehörde hat gegen den CDU-Kreisverband Steglitz-Zehlendorf ein Bußgeld in Höhe von 65.000 Euro verhängt. Der Grund: Bei der Bundestagswahl 2021 wurden personenbezogene Daten aus dem Melderegister dazu genutzt, rund 134.000 Wahlberechtigte mit personalisierter Wahlwerbung für den damaligen Kandidaten Thomas Heilmann zu kontaktieren. Die Anschreiben erweckten dabei den irreführenden Eindruck, sie stammten direkt von prominenten Unterstützer:innen aus Wirtschaft und Gesellschaft.
Berliner CDU-Kreisverband muss 65.000 Euro Bußgeld wegen Datenschutzverstößen zahlen
von Olivia Wykretowicz

Drei Verstöße gegen die DSGVO festgestellt
Nach Angaben der Berliner Datenschutzbehörde wurden gleich drei Artikel der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verletzt. Neben fehlender Transparenz und irreführender Kommunikation kritisieren die Datenschützer insbesondere, dass Adressdaten ohne ausreichende Rechtsgrundlage an einen externen Werbeanbieter weitergegeben und die Empfänger:innen nicht ausreichend über die Herkunft und Verarbeitung ihrer Daten informiert wurden. Insgesamt wurden deshalb sechs Einzelbußgelder verhängt, die in Summe 65.000 Euro ergeben. Hinzu kommen weitere Gebühren und Auslagen.
CDU widerspricht dem Bescheid
Der CDU-Kreisverband hat den Bußgeldbescheid in den Sommerferien erhalten und dagegen Widerspruch eingelegt. Der Vorgang ist damit noch nicht rechtskräftig. CDU-Kandidaten Thomas Heilmann und der Kreisvorsitzende Stefan Standfuß halten das Vorgehen der Behörde für nicht gerechtfertigt und rechnen mit einer gerichtlichen Klärung.
Bedeutung für Parteien und Wahlwerbung
Der Fall gilt als einer der bislang schwersten Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit Wahlwerbung in Berlin. Die Entscheidung der Datenschutzbehörde verdeutlicht erneut die strengen Anforderungen der DSGVO bei der Nutzung personenbezogener Daten für politische Direktwerbung – und zeigt, welche Sanktionen drohen, wenn Transparenz und Rechtsgrundlagen fehlen.