Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen die Beihilfemaßnahme "Entwicklungskonzept Brandenburg - Glasfaser 2020"

Am 3. Juli 2014 haben wir für den Fachverband für Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) sowie fünf Lausitzer Telekommunikationsunternehmen bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen die Beihilfemaßnahme "Entwicklungskonzept Brandenburg - Glasfaser 2020" eingelegt.

von Carl Christian Müller

Das Projekt sieht die Förderung des Breitbandausbaus in Brandenburg in Höhe von bis zu 94 Mio. EUR aus dem Europaischen Fonds für regionale Entwicklung vor.

Die Beschwerde richtet sich nicht gegen den Breitbandausbau an sich, sondern gegen die konkrete Ausschreibungs- und Vergabepraxis im Rahmen des "Entwicklungskonzepts Brandenburg - Glasfaser 2020", die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen benachteiligt, von den Vorgaben der Europäischen Kommission abweicht und gegen die Breitbandleitlinien der Europäischen Union verstößt, so dass insoweit im Ergebnis erhebliche beihilferechtliche Bedenken bestehen.

Das Verfahren wird bei der Generaldirektion für Wettbewerb unter der Registrierungsnummer 2014/070132 geführt.

Der RBB und die PNN berichten.

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