• Datenschutzrecht
  • Medienrecht
  • Äußerungsrecht

BGH muss über Klarnamenpflicht bei Facebook entscheiden

Dem Bundesgerichtshof (BGH) liegt ein Fall zur Klarnamenpflicht bei Facebook vor. Voraussichtlich wird der BGH am 27.01.2022 seine Entscheidung verkünden.

von Carl Christian Müller

Hände am Handy auf Facebook

Ampelkoalition spricht sich gegen die Pflicht aus

Facebook AGB setzen Klarnamennutzung voraus

Vor Gericht stand Facebook zwei Nutzende gegenüber, die nicht unter ihren Klarnamen, sondern als Fantasiefiguren den Dienst nutzten – entgegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Daraufhin sperrte Facebook die beiden Accounts und forderte die Nutzenden zu einer Änderung auf. Nach der Namensänderung wurden die Konten wieder freigegeben. Die Kläger halten dieses Vorgehen für rechtswidrig.

 

Unterschiedliche Anforderungen von TMG und DSGVO

Facebook und Co. sind sog. Telemedienanbieter, für sie gilt also das Telemediengesetz (TMG). Das TMG sieht sowohl die anonyme als auch pseudonyme Nutzung von Telemedien vor, soweit dies "zumutbar" ist. Das erwartete Urteil wird also für alle Verträge, die nach Einführung der DSGVO entstanden sind, keine Klärung bringen.

 


Ampelregierung schließt Klarnamenpflicht in ihrem Koalitionsvertrag aus

Doch auch die Ampelregierung hat sich mit der Klarnamenpflicht für Plattformen beschäftigt, dies aber im Koalitionsvertrag entschieden abgelehnt und sich damit für die anonyme bzw. pseudonyme Internetnutzung ausgesprochen. Stattdessen möchte sie das Problem der digitalen Gewalt mit einem Gesetz bekämpfen, das Betroffenenrechte stärkt, Beratungsangebote schafft und Gesetzeslücken schließt. Dazu soll auch die Möglichkeit der elektronischen Anzeigenerstattung gehören. Auch könnte die sog. Login-Falle dabei behilflich sein. Dabei handelt es sich um ein Strafverfolgungskonzept, das die IP-Adresse bei Platformzugriff aufzeichnet und an die Strafverfolgungsbehörden übergibt, soweit diese einen Anfangsverdacht auf eine online begangene Straftat haben.

Zurück zur Newsübersicht