• Informationsfreiheitsrecht

Bundeskanzleramt muss Auskunft zur „Cum-Ex-Affaire“ geben

Das Bundeskanzleramt ist verpflichtet, der Presse Auskünfte über die Kommunikation des Chefs des Bundeskanzleramts mit Medien in der so genannten „Cum-Ex-Steuergeldaffaire“ zu erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Beschluss vom 24.03.2023, Az. VG 27 L 379/22).

von Carl Christian Müller

Pressekonferenz mit Mikrofonen

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