Das Vorhaben warf im Hinblick auf die deutschlandweiten Leser- und Anzeigenmärkte, auf denen die Titel der Zusammenschlussbeteiligten tätig sind, keine fusionskontrollrechtlichen Bedenken auf. Problematisch waren demgegenüber die regionalen Leser- und Anzeigenmärkte im Raum Frankfurt / Rhein-Main, auf denen die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung der Erwerberin zu erwarten ist.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Bei insolvenzbedrohten Unternehmen läuft die Fusionskontrolle unter besonderen Voraussetzungen. Wir haben hier eine sogenannte Sanierungsfusion geprüft und im Ergebnis bejaht. Das Bundeskartellamt hat die wettbewerblichen Auswirkungen des Vorhabens umfassend analysiert und bewertet, obwohl dazu aufgrund des Insolvenzverfahrens und der spät eingereichten Anmeldung nur wenig Zeit zur Verfügung stand.“
Für die Annahme einer Sanierungsfusion ist u.a. maßgeblich, ob die bestehende Marktposition der Frankfurter Rundschau bei deren Ausscheiden ohnehin der FAZ zuwachsen würde. Das Bundeskartellamt hat sich neben weiteren Punkten auch mit dem vorliegenden Alternativangebot des türkischen Medienunternehmers Akbay detailliert beschäftigt. Im Ergebnis konnte jedoch nicht angenommen werden, dass dieses Angebot eine Zerschlagung der Frankfurter Rundschau verhindern würde, wenn ein Erwerb durch die FAZ nicht zustande käme.
Quelle: Pressemitteilung Bundeskartellamt vom 27.02.13