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Bundeskartellamt kritisiert Umgang mit Fake-Bewertungen auf Amazon, Ebay und Co.

Nach Auffassung des Bundeskartellamtes zeigen Online-Verkausfsportale noch zu wenig Einsatz im Kampf gegen Fake-Bewertungen. So seien die Methoden zur Aufspürung von Bewertungen, die unter anderem durch Bots oder andere automatisierte Programme generiert würden, verbesserungswürdig. Zudem schlägt die Bundesbehörde vor, authentische Nutzer durch Belohnungen, wie etwa mittels Gutscheinen oder Gewinnspielen, zur Abgabe von Online-Empfehlungen zu motivieren.

von Carl Christian Müller

Wettbewerbsbehörde legt Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung vor

Kartellamt fordert verantwortungsbewussten Umgang mit Fake-Rezensionen

Seit 2019 hat das Bundeskartellamt im Rahmen einer Sektoruntersuchung die Nutzer-Bewertungen auf Online-Verkaufsplattformen, wie Amzaon, Ebay und dergleichen, ausgewertet und nun einen Abschlussbericht veröffentlicht. Dabei kam die Behörde zu dem Ergebnis, dass die Mehrheit der Portale ausschließlich Wortfilter verwenden beziehungsweise sich auf Rückmeldungen ihrer Benutzer verlassen, um gekaufte sowie Fake-Bewertungen aufzuspüren. „Verkaufs-, Buchungs- und Bewertungsportale oder auch Suchmaschinen müssen in Zukunft mehr Verantwortung übernehmen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Fake-Bewertungen durch technische Filter- und Analysemethoden aufzuspüren und zu löschen“, fordert Andreas Mundt, Präsident der Wettbewerbsbehörde. So empfiehlt das Bundeskartellamt, dass die Verkaufsplattformen vermehrt auf Machine Learning setzen oder ihre Nutzer gesondert vorab prüfen sollten, bevor sie eine Bewertung abgeben können.

 

Monetäre Belohnungen als geeigneter Anreiz?

Darüberhinaus schlägt das Bundeskartellamt vor User aktiv zu motivieren, eine Bewertung zu schreiben. Gutscheine, Gewinnspiele oder auch kleinere Geldbeträge sollen nach Einschätzung der Behörde Anreize schaffen, um Nutzer dazu zu bewegen, eine ehrliche und authentische Rezension zu verfassen. In diesem Zusammenhang ist allerdings fraglich, ob eine Entlohnung gegen Bewertung tatsächlich dazu motivieren kann, ehrlich zu rezensieren. Anfang September hat erst das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden, dass die Abgabe einer Bewertung als Gegenleistung für ein Gewinnspiel-Los unlauter und damit wettbewerbswidrig ist. Nach Einschätzung des OLG Frankfurt seien solche Bewertungen keineswegs frei und unabhängig, sondern aus Anlass eines Gewinnspiels dürfte die Bewertung positiver ausfallen als gewöhnlich.

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