Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Online-Werbung hat in den letzten 20 Jahren ein außerordentlich hohes Wachstum verzeichnet. In Deutschland schätzt man das Marktvolumen auf fünf bis neun Milliarden Euro. Aufgrund der großen wirtschaftlichen Bedeutung für Werbetreibende sowie für Inhalteanbieter im Netz und angesichts der Diskussionen um ein schwieriges wettbewerbliches Umfeld auf diesem Markt, haben wir entschieden, den Bereich zu untersuchen. Online-Werbung ist heute ein komplexes System von sehr unterschiedlichen Werbeformen, das hochgradig technisiert ist. Ein Beispiel ist der vollautomatisierte Handel mit Werbeflächen in Echtzeit. Gleichzeitig sind einzelne große Unternehmen wie Google oder Facebook mit erheblicher Marktbedeutung entstanden, die nach Auffassung einiger Marktteilnehmer geschlossene Systeme, sogenannte „walled gardens“ etablieren konnten. Wettbewerblich bedeutsam ist auch die Frage des Zugangs zu Daten und deren Verarbeitung.“
Bundeskartellamt startet Untersuchung der Marktverhältnisse bei Online-Werbung
von Carl Christian Müller
Das Bundeskartellamt leitet Sektoruntersuchung im Bereich Online-Werbung ein
Das Bundeskartellamt wird sich mit den Auswirkungen der gegenwärtigen und absehbaren technischen Entwicklungen auf die Markstruktur und die Marktchancen der verschiedenen Akteure befassen. Dabei wird sich das Amt mit der Funktionsweise und der Bedeutung verschiedener technischer Dienste auseinandersetzen, wie zum Beispiel Angeboten zur Sichtbarkeitsmessung, zur Datenerhebung und zur Betrugsprävention sowie von Diensten, die stärker auf der Ebene der eigentlichen Vermarktung bzw. der Beschaffung von Werbeflächen verortet sind.
Unter anderem wird das Bundeskartellamt untersuchen, ob tatsächlich, wie von einigen Marktakteuren vorgetragen, geschlossene Systeme einiger weniger großer Anbieter existieren und welche Bedeutung diesen Systemen gegebenenfalls zukommt.
Zunächst wird das Bundeskartellamt Gespräche mit verschiedenen Unternehmen aus den betroffenen Wirtschaftskreisen führen, um die einzelnen Sichtweisen auf die genannten Aspekte vertieft zu erfassen und die Untersuchungsgegenstände weiter einzugrenzen. Darauf aufbauend werden im Frühjahr 2018 erste Fragebögen an Marktteilnehmer versandt werden. Die Ergebnisse der Sektoruntersuchung werden in einem Abschlussbericht veröffentlicht.
Das Bundeskartellamt kann eine Sektoruntersuchung durchführen, wenn besondere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist. Es handelt sich dabei um eine Branchenuntersuchung, ausdrücklich aber nicht um ein Verfahren gegen bestimmte Unternehmen.
Quelle: Pressemitteilung Bundeskartellamt vom 01.02.2018