Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit auf Informationszugang zu den Akten des Generalstaatsanwalts im Ermittlungsverfahren gegen Markus Beckedahl und André Meister wegen Landesverrates abgelehnt. Die ablehnende Entscheidung hat es damit begründet, dass der Generalbundesanwalt grundsätzlich keinen Informationszugang zu Unterlagen in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz gewähren muss. Für das Bundesjustizministerium gilt diese Entscheidung ausdrücklich nicht.
- Informationsfreiheitsrecht
Bundesverwaltungsgericht: Kein Aktenzugang zu Unterlagen des Generalbundesanwalts
von Carl Christian Müller
Keine Infos zum Ermittlungsverfahrens wegen Landesverrats auf Weisung von Bundesjustizminister Heiko Maas gegen Markus Beckedahl und André Meister
Die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit betreibt ihr Anliegen auf umfassende Akteneinsicht daher gegenüber dem Bundesministerium der Justiz weiter. Dieser Rechtsstreit ist derzeit beim Verwaltungsgericht Berlin anhängig. 2015 hat der Generalbundesanwalt wegen der Veröffentlichung von vertraulichen Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf Netzpolitik.org ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Landesverrats gegen Markus Beckedahl und André Meister eingeleitet und auf Weisung von Bundesjustizminister Heiko Maas eingestellt. Auf den Protest des Generalbundesanwalts Harald Range gegen diese Weisung wurde Harald Range von Bundesjustizminister Heiko Maas in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
Die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit hat mit Schreiben vom 12. August 2015 Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) und beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats nach Strafanzeige des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gestellt.
Die Gesellschaft hat folgende Anträge gestellt:
1. Die Übermittlung des gesamten Schriftverkehrs in dieser Angelegenheit zwischen BMJ und GBA einschließlich der Weisung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz an den Generalbundesanwalt.
2. Die Übermittlung aller vom Generalbundesanwalt und vom Bundesamt für Verfassungsschutz in dieser Angelegenheit gefertigten Gutachten.
Die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit möchte auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes einen Beitrag dazu leisten, die gebotene öffentliche Debatte über das Ermittlungsverfahren und zur Intervention durch den Bundesjustizminister auf bestmöglicher Grundlage transparent geführt werden kann.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit vom 04.03.2019