Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhält Zugang zu Unterlagen im Zusammenhang mit Messungen des CO2-Ausstoßes bei Kraftfahrzeugen, die die Volkswagen AG im November 2015 vertraulich an das Bundesverkehrsministerium übermittelt hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 26.04.2021 entschieden (Az. 10 C 2.20).
- Informationsfreiheitsrecht
Deutsche Umwelthilfe erhält Zugang zu VW-Unterlagen über CO2-Emmissionen
von Carl Christian Müller
Volkswagen hatte Messdaten dem Bundesverkehrsministerium zur Verfügung gestellt
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheidung der Vorinstanzen
Der Klage auf Informationszugang hatten das Verwaltungsgericht Berlin (Urteil vom 19.12.2017, Az. 2 K 236.16) und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 29.03.2019, Az. 12 B 13.18) stattgegeben. Die vom Bundesverwaltungsgericht zugelassene Revision der beigeladenen Volkswagen AG blieb erfolglos. Das Bundesverkehrsministerium ist informationspflichtige Stelle. Die für ein Tätigwerden im Rahmen der Gesetzgebung geltende Ausnahme von der Informationspflicht gilt nicht für die im Zuge exekutiven Handelns übermittelten Unterlagen. Antragsablehnungsgründe sind ebenfalls nicht gegeben. Nach dem Abschluss der einschlägigen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Braunschweig hat das Bekanntgeben der Informationen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen. Auch nachteilige Auswirkungen auf den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens sind nicht ersichtlich.
Emissions-Daten sind nicht "vertraulich"
Ablehnungsgründe zum Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen sowie freiwillig übermittelter Informationen greifen ebenfalls nicht durch. Soweit es um Messrandbedingungen von Prüfstandsmessungen geht, handelt es sich um Informationen über Emissionen, deren Vertraulichkeit das Gesetz nicht schützt. Im Übrigen, etwa bei Produkt- und Marktstrategien, überwiegt das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Informationen das gegenläufige Interesse an deren Vertraulichkeit.
DUH als Abmahner für fehlende Angaben zu CO2-Emmissionen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mahnt zudem die fehlende Kennzeichnung von CO2-Emmissionen beim Verkauf von Autos als Wettbewerbsverstoß ab. Andere Abmahnungen des Vereins zielen auf fehlende Angaben zum Kraftstoff- oder Stromverbrauch eines PKW. Zumeist wird dann die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Abmahnkosten von der abgemahnten Person gefordert. Wir helfen Ihnen gerne weiter, sollten Sie eine Abmahnung von der Deutschen Umwelthilfe erhalten haben.
Quelle: Pressemitteilung des BVerwG vom 26. April 2021