Diskussion um das EU-Bezeichnungsverbot von „Veggiewurst“ und „Sojaschnitzel“

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat sich deutlich gegen das geplante Verbot von Bezeichnungen wie „Veggiewurst“ oder „Sojaschnitzel“ ausgesprochen, das aktuell im Europaparlament diskutiert wird. Weimer betont, Verbraucher:innen sollten selbst entscheiden können, wie pflanzliche Alternativprodukte bezeichnet werden. Er sieht die Vielzahl europäischer Regularien kritisch und fordert „viel mehr Europa, aber viel weniger Bürokratie“.

von Olivia Wykretowicz

Diskussion um EU-Bezeichnungsverbot für pflanzliche Fleischalternativen

Kernthema: EU-Parlament will Bezeichnungsverbot

Das Europaparlament hat sich kürzlich mit großer Mehrheit für ein Verbot ausgesprochen, Begriffe wie „Wurst“, „Steak“ und „Schnitzel“ künftig ausschließlich für tierische Produkte zuzulassen. 355 Abgeordnete stimmten für das Verbot, 247 dagegen. Ziel ist laut der verantwortlichen Abgeordneten Céline Imart, Verbraucher vor einem angeblichen Verwechslungsrisiko zu schützen, da pflanzliche Ersatzprodukte nicht über die gleichen Nährwerte wie ihre tierischen Vorbilder verfügten. Auch der Schutz landwirtschaftlicher Traditionen wird als Grund angeführt.

Standpunkt der Bundesregierung und Branche

Während Bundeskanzler Merz (CDU) das Verbot unterstützt, verweist das Landwirtschaftsministerium darauf, dass Transparenz und Information für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet sein sollten. Für die Branche der pflanzlichen Alternativprodukte hätte das Verbot erhebliche wirtschaftliche Folgen: Namensänderungen und Verpackungsumstellungen könnten Millionen kosten. Unternehmen wie Rügenwalder Mühle rechnen mit gravierenden Umstellungskosten und fürchten Wettbewerbsnachteile.

Position der Verbraucherschützer

Verbraucherschützer sowie Verbände wie der Verbraucherzentrale Bundesverband und der europäische Verbraucherverband BEUC sehen das geplante Verbot äußerst kritisch. Sie argumentieren, dass Verbraucher bereits heute wüssten, dass etwa eine „Veggie-Wurst“ aus Pflanzen besteht. Beschwerden über angeblich irreführende Bezeichnungen gebe es praktisch keine. Ein Verbot würde die Orientierung beim Einkauf eher erschweren und sei aus Sicht vieler Experten vor allem Symbolpolitik anstelle eines echten Verbraucherschutzes.

Verbindung zum Fall „Likör ohne Ei“

Die Diskussion erinnert an den aktuellen Rechtsstreit um die Bezeichnung „Likör ohne Ei“, den unsere Kanzlei vor dem Landgericht Kiel begleitet. Auch dort geht es um die Frage, wie weit der europäische Gesetzgeber Herstellern vorschreiben darf, wie sie pflanzliche oder alternative Produkte bezeichnen. Der Fall zeigt exemplarisch, wie stark die Regulierung von Produktbezeichnungen inzwischen in Bereiche eingreift, die vor allem Innovation, Nachhaltigkeit und Verbraucherinformation betreffen.

In dem Verfahren, das Rechtsanwältin Marta Teker und Rechtsanwalt Peter Weiler für die Warlich Rum GmbH führen, steht die Entscheidung des Gerichts kurz bevor. Sie dürfte richtungsweisend dafür sein, wie künftig über Produktkennzeichnungen zwischen Tradition und Innovation entschieden wird.

Mehr zu dem Rechtsstreit um die Spirituosenverordnung lesen Sie in unserer Newsmeldung vom 22.07.2025.

Noch ist nichts entschieden

Das Verbot ist noch nicht endgültig beschlossen. Erst muss der Rat der EU-Staaten zustimmen. Sollte das Gesetz in Kraft treten, müssten viele vegetarische und vegane Produkte umbenannt werden. Kulturstaatsminister Weimer hingegen setzt sich für die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher ein und spricht sich gegen zusätzliche bürokratische Hürden aus.

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