Die Schiedsstelle nach dem Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten beim Deutschen Patent- und Markenamt hat am 24.09.2015 drei Einigungsvorschläge im Streit um die Anwendbarkeit und Angemessenheit des von der VG Media im Jahr 2014 veröffentlichten „Tarif Presseverleger“ vorgelegt. In diesem Tarif sind unter anderem die Höhe von Lizenzgebühren für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger durch Suchmaschinenanbieter und sogenannte News Aggregatoren festgelegt. In der Entscheidung nimmt die Schiedsstelle des DPMA zu den zahlreichen europa-, verfassungsrechtlichen und inhaltlichen Fragen im Zusammenhang mit dem 2013 geschaffenen Presseleistungsschutzrecht Stellung.
Einigungsvorschläge der DPMA-Schiedsstelle über den Tarif Presseverleger
von Carl Christian Müller
Den Tarif der VG Media hält sie unter einschränkender Auslegung für anwendbar. Demnach ist es unter anderem unumgänglich, für den gesetzlichen Ausnahmetatbestand der „einzelnen Wörter“ und „kleinsten Textausschnitte“ eine konkrete Wortzahlgrenze anzugeben. Die Schiedsstelle schlägt eine feste Obergrenze von sieben Wörtern unter Ausschluss der Suchbegriffe vor.
Die von der VG Media zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage der tariflich definierten Umsätze der Suchmaschinenanbieter und News Aggregatoren ist nach der Auffassung der Schiedsstelle zu weit gefasst; da außerdem angesichts der nachgewiesenen Aktivlegitimation die aktuelle Tarifhöhe von 6% (aktuell 6,1084%) zu hoch ist, ist der Tarif in seiner gegenwärtigen Form nicht angemessen.
DPMA-Schiedsstelle
Die Schiedsstelle nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) ist beim Deutschen Patent- Markenamt (DPMA) angesiedelt und vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verwertungsgesellschaften und Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke. Sie schlichtet vor allem in Fällen, in denen Verwertungsgesellschaften und Nutzer über die Höhe von Vergütungen streiten. Die von ihr erlassenen Einigungsvorschläge werden verbindlich, wenn die Beteiligten diesen nicht widersprechen.
VG Media
Die VG Media ist die Verwertungsgesellschaft für die Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mit Sitz in Berlin. Die VG Media vertritt Urheber- und Leistungsschutzrechte von deutschen und internationalen privaten Fernseh- und Hörfunksendeunternehmen sowie von über 200 digitalen verlegerischen Angeboten.
Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist ein am 01.08.2013 in das Urheberrecht neu aufgenommenes Leistungsschutzrecht, mit dem Verlagen ein gewerbliches Schutzrecht an Presseerzeugnissen eingeräumt wird. Hintergrund des Leistungsschutzrechtes ist das Bestreben einiger Verlage an den Einnahmen von Suchmaschinenbetreibern und ähnlichen Diensten beteiligt zu werden, die Textbeiträge und Artikel der Verlage mit kurzen Textauszügen (so genannten „Snippets“) auf deren Internetseiten einblenden und mit der daneben geschalteten Werbung Geld verdienen. Das Leistungsschutzrecht ist nach wie vor hoch umstritten und wird nicht von allen Verlagen beansprucht.
Quelle: Pressemitteilung des DPMA vom 24.09.2015