"Ein guter Tag für die Presse- und Informationsfreiheit", resümiert Prof. Dr. Thomas Leif, nachdem das Verwaltungsgericht Mainz heute seiner gegen die Universität Mainz gerichteten Klage auf Zugang zu Kopien zu der vertraglichen Vereinbarung zur Drittmittelforschung zwischen der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und der Boehringer Ingelheim Stiftung über die Förderung der Lebenswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz stattgegeben hat (Az. 3 K 636/15.MZ).
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VG Mainz erstritten: Ein guter Tag für die Presse- und Informationsfreiheit
von Carl Christian Müller
Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts war hierbei, dass die Stiftung im Sommer 2015 bereits einigen ausgewählten Journalisten Zugang zu den Verträgen gewährt und hierbei der Präsident der Universität aufgetreten und den anwesenden Journalisten die Vertragsunterlagen erläutert hatte. Der Kläger war zu dieser Veranstaltung nicht eingeladen. Auch im Nachgang weigerte sich die beklagte Universität, ihm den Zugang zu den Verträgen zu gewähren. Für das Gericht war nicht einsichtig, woran das Geheimhaltungsinteresse der Universität noch bestehen sollte, nachdem der Vertrag bereits in Gänze einigen ausgewählten Journalisten zugänglich gemacht worden war, und gab der Universität mit dem heute verkündeten Urteil auf, auch Leif Einsicht in die Verträge zu gewähren.
"Wir begrüßen, dass das Gericht insofern unserer Argumentation gefolgt ist, denn alles andere wäre ein nicht hinzunehmender Verstoß gegen die Pressefreiheit und gegen den journalistischen Gleichbehandlungsgrundsatz gewesen", so Rechtsanwalt Carl Christian Müller von der Berliner Kanzlei Mueller.legal, der den Kläger in dem Verfahren vertreten hatte, abschließend.