Ein wichtiger Erfolg für unseren Mandanten, das Unternehmen Warlich Rum GmbH: Das Landgericht Kiel hat heute entschieden, dass ein veganer Likör die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ tragen darf. Damit hat sich das Gericht klar gegen den Antrag des Schutzverbands der Spirituosen-Industrie e.V. gestellt, der die Bezeichnung für unzulässig hielt.
Erfolg für unseren Mandanten: Landgericht Kiel erlaubt die Bezeichnung „Likör ohne Ei“
von Olivia Wykretowicz
Die Kammer sah keinen Verstoß gegen die EU-Spirituosenverordnung und bewertete die Formulierung als unproblematisch. Sie mache gerade deutlich, was nicht enthalten ist, und sei damit keine Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Europarechtliche Vorschriften stünden dem nicht entgegen, so der Sprecher des Landgerichts:
„Weil es eben nicht Eierlikör ist, sondern gerade eine Abgrenzung gegenüber dem Begriff Eierlikör.“
Die Warlich Rum GmbH, die unter anderem auch pflanzliche Alternativen anbietet, hatte sich mit der Bezeichnung „Likör ohne Ei“ bewusst für Transparenz und Verbraucherinformation entschieden und wurde nun bestätigt. Rechtsanwältin Marta Teker und Rechtsanwalt Peter Weiler haben den Rechtsstreit vor dem Landgericht Kiel begleitet. Über die Hintergründe des Verfahrens berichteten wir bereits in unserer vergangenen Newsmeldung "Rechtsstreit um die Spirituosenverordnung: Wie vegan darf Likör sein?".
Das heute gefällte Urteil zeigt, dass klare, sachliche Produktbeschreibungen wie „ohne Ei“ oder „vegan“ zulässig sind, auch wenn sie an traditionelle Bezeichnungen anknüpfen. Gerade für kleine und innovative Produzenten ist das ein Schritt hin zu mehr Fairness und Verständlichkeit auf dem Lebensmittelmarkt.
Für uns steht fest: Verbraucher:innen haben ein Recht auf klare, ehrliche Produktkennzeichnung und nachhaltige Innovationen verdienen rechtlichen Spielraum.