Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das in Deutschland 2013 eingeführte Leistungsschutzrecht für Presseverlage gekippt. Der Entscheidung liegt ein Formfehler der Bundesregierung zu Grunde. Diese haben den Gesetzesentwurf seinerzeit nicht vorab an die EU-Kommission übermittelt. Damit muss Google deutschen Verlagen vorerst keine Lizenzgebühren für Artikelausschnitte zahlen, die auf Google News erscheinen. Das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage verpflichtet Suchmaschinen für die Darstellung sogenannter Snippets Lizenzen von den jeweiligen Verlagen einzuholen.
Europäischer Gerichtshof kippt deutsches Leistungsschutzrecht
von Carl Christian Müller
Niederlage für Presseverleger
Das Gericht folgte damit den Schlussanträgen des Generalanwaltes. Dieser war der Auffassung, dass das deutsche Leistungsschutzrecht speziell auf Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft ziele. In diesen Fällen sieht das EU-Recht eine vorherige Notifizierung des Gesetzes durch die Kommission vor. Mit dem Urteil entfallen den Presseverlegern und Sendeunternehmen sämtliche Ansprüche, die ihnen mit dem seit 2013 in Kraft getretenen Leistungsschutzrecht zugestanden hätten.
Seit April 2019 gilt ein europäisches Leistungsschutzrecht, auf das das aktuelle Urteil keinen Einfluss hat. Allerdings steht hier die Umsetzung in nationales Recht noch aus. Die Verlegerverbände und VG Media fordern daher, dass das europäische Leistungsschutzrecht schnell in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Bundesregierung hat hierfür bis 2021 Zeit.