Facebook-Konzern Meta muss 1,2 Milliarden Euro Strafe zahlen
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Der Facebook-Konzern Meta hat am Montag von der irischen Aufsichtsbehörde DPC eine Rekordstrafe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro erhalten. Gegenstand ist die Beteiligung Facebooks an der Massenüberwachung durch angloamerikanische Geheimdienste, die vor zehn Jahren von US-Whistleblower Edward Snowden aufgedeckt worden war.
Das von der Datenschutzkommission (DPC) verhängte Bußgeld übertrifft die bisherige Rekordstrafe von 746 Millionen Euro für Amazon.com in Luxemburg deutlich. Zusätzlich dazu ist Meta dazu verpflichtet, jegliche weitere Übertragung europäischer personenbezogener Daten an die Vereinigten Staaten zu unterbinden, da das Unternehmen nach wie vor den Überwachungsgesetzen der USA unterliegt.
Bislang hat Meta keine Stellungnahme zur Rekordstrafe abgegeben. Es wird jedoch von Experten erwartet, dass das US-Unternehmen gegen die Entscheidung rechtliche Schritte einlegt. Diese Gerichtsverfahren können sich über einen langen Zeitraum erstrecken. In der Zwischenzeit besteht die Möglichkeit, dass ein neuer Datenpakt zwischen der Europäischen Union und den USA in Kraft tritt, um den transatlantischen Datentransfer auf eine neue Grundlage zu stellen. Zuvor hatte Meta mehrfach gedroht, sich vollständig aus der EU zurückzuziehen, falls ein dauerhafter transatlantischer Datentransfer nicht möglich sein sollte.
Die irische Datenschutzbehörde DPC hatte sich über mehrere Jahre hinweg geweigert, Maßnahmen gegen Facebook in dieser Angelegenheit zu ergreifen. Letztendlich wurde die DPC jedoch vom Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) dazu verpflichtet, eine Strafe gegen das soziale Netzwerk zu verhängen. Der aktuelle Beschluss betrifft ausschließlich Facebook und bezieht sich nicht auf andere Dienste des Meta-Konzerns wie Instagram oder WhatsApp. Allerdings hatte die DPC bereits im Januar Meta mit einer Strafe in Höhe von 390 Millionen Euro belegt, da Facebook- und Instagram-Nutzer dazu gezwungen wurden, personalisierter Werbung zuzustimmen.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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