Digitale Hetze, Hassrede und gezielte Desinformation prägen zunehmend öffentliche Debatten. Einzelne Kommentare, Postings oder Kampagnen können sich in kurzer Zeit massiv verbreiten und erhebliche reputative, berufliche oder institutionelle Schäden verursachen. Für Betroffene stellt sich dabei nicht nur die Frage, wie sie reagieren können, sondern auch mit welchen rechtlichen Mitteln.
- Reputationsschutz
Gegen Hass im Netz: Mueller.legal stellt den „Hassmelder“ vor
von Olivia Wykretowicz
Mueller.legal setzt in diesem Spannungsfeld auf einen differenzierten Ansatz: konsequente Rechtsdurchsetzung dort, wo Grenzen überschritten werden – und zugleich ein bewusster Verzicht auf reflexhafte Strafrechtseskalation. Vor diesem Hintergrund haben wir den kostenfreien Hassmelder entwickelt.
Rechtsschutz statt Wegsehen
Wir finden: Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegen rechtswidrige Äußerungen ist kein Zeichen übersteigerter Empfindlichkeit. Sie ist Ausdruck funktionierenden Rechtsschutzes. Wer bewusst falsche Tatsachenbehauptungen, Diffamierungen oder gezielte Delegitimierung unwidersprochen hinnimmt, riskiert, dass sich falsche Narrative verfestigen und Vertrauen dauerhaft beschädigt wird.
Aus der Praxis zeigt sich: Wird gegen rechtswidrige Inhalte rechtlich vorgegangen, steigen für deren Verbreiter die Risiken deutlich. Inhalte müssen entfernt werden, Unterlassungspflichten entstehen, Kosten fallen an. Gerade das Äußerungsrecht im Eilverfahren erweist sich dabei häufig als wirksames Instrument, um schnell auf Eskalationen zu reagieren.
Strafrecht mit Augenmaß einsetzen
Das bedeutet nicht, dass strafrechtliche Mittel grundsätzlich ungeeignet wären. Bei schweren Delikten wie Volksverhetzung, Bedrohungen oder massiver koordinierter Hetze ist eine konsequente Strafverfolgung notwendig. Problematisch wird es jedoch, wenn das Strafrecht bei niedrigschwelligen Online-Äußerungen zum Regelinstrument wird.
In solchen Konstellationen drohen unverhältnismäßige Eingriffe und eine zusätzliche Aufladung des Konflikts. Ein passgenauer Einsatz der rechtlichen Werkzeuge ist daher entscheidend: Strafrecht bei gravierenden Angriffen auf Rechtsgüter, zivilrechtlicher Rechtsschutz und Plattformverfahren bei reputationsschädigenden Unwahrheiten.
Plattformregulierung statt Zensurdebatten
Die Auseinandersetzung um Hass im Netz wird häufig als Zensurfrage geführt. Dabei wird übersehen, dass mit dem Digital Services Act (DSA) bereits ein umfangreicher europäischer Rechtsrahmen existiert. Er setzt nicht auf staatliche Inhaltsvorgaben, sondern auf Meldeverfahren, Transparenz und Verantwortlichkeit der Plattformen.
Der Hassmelder: niedrigschwellig, rechtlich geprüft, kostenfrei
Vor diesem Hintergrund haben wir den kostenfreien Hassmelder entwickelt. Er richtet sich an Personen und Organisationen, die digitale Hetze nicht hinnehmen wollen, zugleich aber einen rechtlich sauberen und verhältnismäßigen Weg suchen.
Über ein strukturiertes Formular können Betroffene in wenigen Minuten relevante Inhalte sichern. Anschließend prüfen wir den Sachverhalt anwaltlich, bewerten die rechtlichen Erfolgsaussichten und geben eine erste Einschätzung zum möglichen weiteren Vorgehen. Die Nutzung des Hassmelders einschließlich der Erstprüfung ist kostenfrei.
Der Hassmelder versteht sich nicht als automatisiertes Meldetool, sondern als rechtlich gesteuertes Hilfsangebot, das Orientierung schafft und gezielte Rechtsdurchsetzung ermöglicht.