Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken: Besser als sein Ruf

Vor etwas mehr als sechs Monaten wurde das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet.

von Carl Christian Müller

Sein Ziel: Überzogenen Gebührenforderungen bei (Massen-)Abmahnungen einen Riegel vorzuschieben. Doch hat das Gesetz missbräuchliche Geschäftsmodelle tatsächlich zurückgedrängt, oder ist es bei der hehren Absicht geblieben? Carl Christian Müller liefert einen ersten Eindruck.

Den vollständigen Beitrag finden Sie in der Legal Tribune ONLINE.

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