Italien beschließt als erstes EU-Land Haftstrafe für Deepfakes: Auch Deutschland plant strafrechtliche Regelungen

Italien geht als Vorreiter gegen digitale Manipulation vor: Mit einem bahnbrechenden Gesetz stellt das Land als erstes EU-Mitglied die Verbreitung von mit Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugten Deepfake-Bildern und -Videos mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug unter Strafe. Das neue Gesetz reagiert auf die zunehmende Zahl gefälschter pornografischer Inhalte und gezielter Falschinformationen im Internet und sieht für den „hinterlistigen Einsatz von KI“ sogar eine strafverschärfende Wirkung vor.

von Olivia Wykretowicz

Symbolbild: Person mit digital verfremdetem Gesicht – KI-generierte Inhalte stehen zunehmend im Fokus von Strafrecht und Regulierung

Neues Strafrecht: Klare Haftung für Deepfake-Verbreitung

Der neue Tatbestand im italienischen Strafgesetzbuch („unrechtmäßige Verbreitung von KI-generierten oder manipulierten Inhalten“) betrifft jede nicht-einvernehmliche Veröffentlichung von KI-generierten Bildern, Videos oder Audios, die den Eindruck einer echten Person erwecken. Für Deepfakes, die Personen vorsätzlich in kompromittierende oder diffamierende Situationen bringen, drohen Haftstrafen von einem bis zu fünf Jahren. Besonders relevant sind Fälle, bei denen öffentlichkeitswirksame Persönlichkeiten Ziel von Deepfake-Kampagnen werden – wie zuletzt Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni.

Dänemark: Zivilrechtlicher Schutz statt Strafrecht

Parallel zu den italienischen Entwicklungen plant Dänemark ebenfalls ein weitreichendes Gesetz gegen Deepfakes, allerdings mit einem anderen Schwerpunkt. Im Mittelpunkt steht dort ein neuartiger zivilrechtlicher Ansatz: Geplant ist ein einklagbares „Copyright“ auf das eigene Erscheinungsbild, die Stimme und die Körpersprache. Betroffene sollen so das Recht erhalten, nicht autorisierte KI-generierte Inhalte entfernen zu lassen und im Falle von Verstößen Schadensersatz einzufordern. Plattformbetreiber, die der Löschpflicht nicht nachkommen, müssten mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Während Italien somit als erstes EU-Land einen spezifischen Straftatbestand mit Haftandrohung eingeführt hat, setzt Dänemark auf individuelle Schutzrechte und zivilrechtliche Sanktionen. Beide Modelle zeigen: Der europäische Rechtsrahmen gegen Deepfakes entwickelt sich dynamisch mit unterschiedlichen, sich ergänzenden Ansätzen.

Deutschland will nachziehen

Auch in Deutschland werden nach dem Vorbild Italiens neue strafrechtliche Lösungen vorbereitet. Ein aktueller Bundesratsentwurf sieht vor, die Verbreitung von KI-generierten Fälschungen in § 201b StGB explizit unter Strafe zu stellen, wenn dadurch das Persönlichkeitsrecht einer Person verletzt wird. Schon am Ende der vergangenen Legislaturperiode hatte der Bundesrat eine solche Norm vorgeschlagen. Den inhaltlich identischen Gesetzentwurf hat er nun erneut eingebracht. Im Bundestag steht die Beratung voraussichtlich zeitnah an.

Das Bundesjustizministerium prüft derzeit, wie eine praxisnahe und grundrechtskonforme Regelung ausgestaltet werden kann. Die Diskussion dreht sich dabei um Details wie die Abgrenzung zu berechtigten Interessen – etwa Kunst, Wissenschaft oder Pressefreiheit – und die Strafbarkeit von bloßen Links oder Zweifelsfällen. Während Fachkreise und Anwaltskammern vor einer zu weiten und unbestimmten Fassung des zukünftigen Tatbestands warnen, signalisiert die Politik Handlungsbereitschaft. Die Schutzlücke für Opfer wird zunehmend anerkannt: Deepfakes treffen laut Strafrechtspolitiker:innen in der Praxis besonders häufig Frauen und vulnerable Gruppen und verletzen deren Persönlichkeitsrechte teils schwerwiegend.

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