Wer im Internet Opfer von Beleidigungen, Falschbehauptungen oder anderen Rechtsverletzungen wird, soll diese Plattformen wie Facebook, Instagram oder X (Twitter) melden können. Die Anbieter müssen seit Inkrafttreten des neuen EU-Verordnung über digitale Dienste („Digital Services Act“) dafür spezielle Online-Formulare bereit stellen. Doch müssen Nutzer diese Formulare zwingend nutzen? Das Kammergericht Berlin hat jetzt klargestellt: Nein. Auch eine direkte Mitteilung per E-Mail oder ein anwaltliches Schreiben kann ausreichen.
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Kammergericht Berlin stärkt Internetnutzer: Meldungen an Plattformen müssen nicht über offizielle Formulare laufen
von Carl Christian Müller
Kammergericht Berlin: Nutzer dürfen Verstöße auch direkt melden – ohne das vorgeschriebene Online-Verfahren
Worum ging es in dem Fall?
Ein Nutzer hatte eine Persönlichkeitsrechtsverletzung gemeldet, ohne das auf der Plattform vorgesehene Formular zu verwenden. Stattdessen wandte er sich direkt per E-Mail an das Unternehmen. Das Landgericht Berlin II wies seinen Antrag zunächst ab: Nur wer das offizielle Meldeverfahren nach dem EU-Gesetz nutze, könne seine Rechte wahren. Das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 25. August 2025, Az. 10 W 70/25) sah das anders – und hob die Entscheidung auf.
Was das Kammergericht entschieden hat
Die Richter stellten klar: Nutzer sind nicht verpflichtet, die von Plattformen bereitgestellten Formulare zu verwenden, um eine Rechtsverletzung zu melden. Es genügt, wenn sie die Plattform auf anderem Weg – etwa per E-Mail oder über einen Anwalt – klar und begründet auf den rechtswidrigen Inhalt hinweisen.
Damit stärkt das Gericht die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer im Netz erheblich.
Wichtig: Wer außerhalb des Formulars meldet, sollte die Rechtsverletzung möglichst genau beschreiben – mit Datum, Screenshot und einer kurzen Begründung. Nur so kann die Plattform rechtlich verpflichtet sein, zu reagieren.
Damit stärkt das Gericht die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer im Netz erheblich.
Warum das Urteil wichtig ist
Das Urteil ist ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz im digitalen Raum. Online-Plattformen können sich künftig nicht mehr darauf berufen, nur Meldungen über ihre eigenen Systeme zu bearbeiten. Auch wer sich direkt oder mit anwaltlicher Unterstützung an die Plattform wendet, kann wirksam gegen Beleidigungen, Fake News oder Urheberrechtsverletzungen vorgehen.
Für Nutzer bedeutet das: mehr Flexibilität, weniger Bürokratie und stärkere Rechte. Gerade in Fällen schwerer Verletzungen oder wenn Plattformen auf Meldungen nicht reagieren, ist die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts oft der sicherste Weg.
Einschätzung von Mueller.legal
„Das Kammergericht hat den Digital Services Act im Sinne der Nutzer ausgelegt“, erklärt Rechtsanwalt Carl Christian Müller, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. „Das Urteil verhindert, dass Plattformen Betroffene mit technischen Hürden ausbremsen. Wer sich gegen Hass, Hetze oder falsche Darstellungen wehren will, darf selbst entscheiden, wie er das tut. Das ist ein klarer Sieg für die Meinungsfreiheit und den Verbraucherschutz.“
Zusammenfassung
Das Urteil des Kammergerichts Berlin sorgt für mehr Rechtssicherheit und Fairness im Netz. Es stellt klar:
- Nutzer dürfen Verstöße auch außerhalb der offiziellen Online-Formulare melden.
- Plattformen müssen solche Meldungen ernst nehmen.
- Der Rechtsweg bleibt offen – auch ohne Klick auf ein Meldeformular.