Ein neuer Fachbeitrag von unserem Kanzleipartner Carl Christian Müller und unserer wissenschaftlichen Mitarbeiterin Tori Gleisinger ist in der Legal Tribune Online (LTO) erschienen: „Google weiß jetzt, wie Du denkst“.
KI denkt mit – und zu viel? Neuer LTO-Gastbeitrag zu Googles AI Mode
von Olivia Wykretowicz
Im Mittelpunkt steht der neue AI Mode von Google: ein System, das Suchanfragen künftig nicht mehr über Linklisten beantwortet, sondern in dialogischer Form direkt aus der KI heraus. Damit verändert sich die Rolle der Suchmaschine grundlegend: Google reagiert nicht mehr nur auf Suchbegriffe, sondern analysiert Sprache, Ausdruck und Denkmuster seiner Nutzer:innen.
Wenn die Suche zum Gespräch wird
Mit dem AI Mode verschiebt sich der Fokus von der klassischen Informationssuche hin zur Analyse des Nutzerverhaltens. Wer mit der KI spricht, offenbart unweigerlich seine sprachlichen Eigenheiten – etwa, wie strukturiert, sicher oder emotional formuliert wird. Aus diesen Signalen lassen sich Rückschlüsse auf Denkweise, Bildung oder Stimmung ziehen. Müller und Gleisinger zeigen, wie daraus völlig neue Formen digitaler Profilbildung entstehen können.
Datenschutzrechtliche Spannungsfelder
Die Autoren beleuchten, welche datenschutzrechtlichen Fragen sich daraus ergeben: Welche Daten werden tatsächlich verarbeitet? Wie lange werden sie gespeichert und dürfen bisherige Einwilligungen für diesen neuen Nutzungsmodus überhaupt gelten? Auch die mögliche Verknüpfung mit Daten aus Gmail, YouTube oder Android wirft neue Probleme auf.
Unklar bleibt bislang, in welchem Umfang der AI Mode Daten zwischen Diensten zusammenführt und ob die Nutzer:innen dem aktiv zustimmen müssen. Hier könnten sowohl die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als auch der Digital Markets Act (DMA) enge Grenzen setzen.
Ein neuer Konflikt zwischen Innovation und Regulierung
Der Beitrag zeigt, dass sich mit dem AI Mode nicht nur die Technik, sondern auch das rechtliche Fundament der digitalen Informationssuche verändert. Ob Googles Ansatz mit europäischen Datenschutz- und Wettbewerbsregeln vereinbar ist, wird die kommenden Monate zeigen und dürfte auch die Aufsichtsbehörden intensiv beschäftigen.
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