• KI Recht

LG Frankfurt: Falschaussagen in Googles KI-Übersichten – Haftung möglich

Das Landgericht Frankfurt hat entschieden: Suchmaschinenbetreiber wie Google können für falsche, geschäftsschädigende KI-Übersichten grundsätzlich haften. Im entschiedenen Fall bekam der Kläger aber trotzdem nicht recht.

von Olivia Wykretowicz

LG Frankfurt: Google haftet grundsätzlich für falsche KI-Übersichten

Auslöser war eine Suchanfrage nach „Penisvergrößerung“, bei der Google oberhalb der klassischen Treffer eine „Übersicht mit KI“ (auch "AI Overview" genannt) einblendete. Dort fand sich eine medizinisch zumindest umstrittene Beschreibung des Eingriffs, die ein Vermittlungsunternehmen für ärztliche Leistungen als abschreckend, unrichtig und geschäftsschädigend bewertete. Das Unternehmen machte im Eilverfahren insbesondere geltend, die prominente KI-Box verdränge die organischen Suchergebnisse (Zero-Click-Effekt) und führe so zu Umsatzverlusten.

Kernaussagen des Urteils (LG Frankfurt, 10.09.2025 – 2-06 O 271/25)

Das Gericht stellt klar, dass eine Haftung von Suchmaschinenbetreibern für vorangestellte KI-Antworten rechtlich möglich ist. KI-Inhalte sind keine haftungsfreie Zone.
Maßgeblich sei, ob die Aussage objektiv falsch, im Kontext irreführend und geeignet ist, das betroffene Unternehmen unbillig zu behindern oder zu diskriminieren. Im konkreten Fall verneinte das LG Frankfurt eine objektiv falsche, isoliert herausstechende Falschaussage, weil der Satz im Gesamtzusammenhang der KI-Übersicht nicht als eindeutig unzutreffend oder verwerflich zu verstehen sei. Allein der Umstand, dass die KI-Übersicht Klicks von anderen Treffern abzieht und Umsätze mindern kann, begründet nach Auffassung des Gerichts noch keine unzulässige Behinderung nach Wettbewerbsrecht oder Kartellrecht.

Auch kartellrechtliche Unterlassungsansprüche nach § 33 GWB wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung lehnte das Gericht ab, weil keine gezielte, willkürliche Benachteiligung einzelner Anbieter nachweisbar war. Einen Verstoß gegen den Digital Markets Act (DMA) verneinte das Gericht insbesondere mit der Begründung, dass die KI-Übersicht als Teil des Suchergebnisses und nicht als eigenständiges Produkt im Sinne von Art. 6 Abs. 5 DMA einzuordnen sei.

Rechtliche Einordnung und weitere Entwicklungen

Die Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung im einstweiligen Rechtsschutz, öffnet aber ausdrücklich die Tür für Haftungsansprüche bei klar falschen oder irreführenden KI-Aussagen in Suchergebnissen.

Parallel vertieft die EU-Kommission die kartell- und DMA-Überwachung gegenüber Google, insbesondere im Zusammenhang mit KI-Diensten wie Gemini und dem Zugang zu Suchdaten für Wettbewerber.

Bedeutung für Online-Händler und regulierte Produktbereiche

Das Urteil betrifft nicht nur medizinische Dienstleistungen, sondern ist für alle Unternehmen relevant, deren Produkte stark meinungsgetrieben diskutiert werden, etwa Nahrungsergänzungsmittel, alternative Heilmethoden, Medizinprodukte, CBD- und Hanfprodukte, Finanzprodukte oder E‑Zigaretten. Gerade in solchen Segmenten besteht die Gefahr, dass KI-Übersichten wissenschaftlich zweifelhafte oder verzerrte Aussagen übernehmen und so ganze Produktkategorien reputations- und umsatzschädigend darstellen. Nach der Linie des LG Frankfurt eröffnen objektiv falsche oder im Gesamtkontext irreführende KI-Aussagen Unternehmen aber die Möglichkeit, sich mit Unterlassungsansprüchen – gestützt etwa auf Wettbewerbsrecht, Kartellrecht oder Persönlichkeitsrecht – zur Wehr zu setzen.

Zurück zur Newsübersicht