LG Hamburg gibt Anleitung zu rechtssicherer Satire in Sachen Erdogan: Ziegenficken verboten, Mädchenschlagen erlaubt

Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat am gestrigen Tage Erdogan-Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger nach eigenem Bekunden „beglückt“ und mit diesem (Rechts-)Akt nebenbei einmal mehr einen historischen Beitrag im Äußerungsrecht geleistet. Auf Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan hat das Gericht eine einstweilige Verfügung (Az. 324 O 255/16) gegen den Fernsehmoderator Jan Böhmermann erlassen, der folgende Zeilen nicht mehr vortragen darf:

von Carl Christian Müller

Verklagt Erdogan nun auch das Landgericht Hamburg?

Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner,

selbst ein Schweinefurz riecht schöner.

Am liebsten mag er Ziegen ficken

und dabei Kinderpornos schauen.

Und selbst abends heisst‘s statt schlafen,

Fellatio mit hundert Schafen.

Ja, Erdogan ist voll und ganz,

ein Präsident mit kleinem Schwanz.

Jeden Türken hört man flöten,

die dumme Sau hat Schrumpelklöten.

Von Ankara bis Istanbul

weiß jeder, dieser Mann ist schwul,

pervers, verlaust und zoophil -

Recep Fritzl Priklopil.

Sein Kopf so leer wie seine Eier,

der Star auf jeder Gangbang-Feier.

Bis der Schwanz beim Pinkeln brennt,

das ist Recep Erdogan, der türkische Präsident.

Weiterhin erlaubt sind folgende Passagen:

Sackdoof, feige und verklemmt,

ist Erdogan, der Präsident.

Er ist der Mann, der Mädchen schlägt

und dabei Gummimasken trägt.

und Minderheiten unterdrücken,

Kurden treten, Christen hauen

Das Landgericht Hamburg begründet seine Entscheidung damit, dass in den verbotenen Zeilen rassistisch einzuordnende Vorurteile sowie religiöse Verunglimpfungen enthalten seien. Hierdurch sowie durch die sexuellen Bezüge des Gedichts sei in unzulässiger Weise in die Menschenwürde des türkischen Präsidenten eingegriffen worden. Die übrigen Teile setzten sich dagegen in zulässiger Weise satirisch mit aktuellen Vorgängen in der Türkei auseinander.

Mit dem Landgericht Hamburg kann damit davon ausgegangen werden, dass die Behauptung, der Gummimaske tragende Erdogan schlage Mädchen, einen Bezug zu aktuellen Vorgängen in der Türkei hat, während dies nicht fürs Ziegenficken gilt. Nun stellt sich die Frage: Wann geht Erdogan gegen die Pressekammer des Landgerichts Hamburg vor?

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