LG Köln - Springer muss 635.000 Euro Schadensersatz wegen rechtswidriger Berichterstattung an Kachelmann leisten

Das Landgericht Köln hat Jörg Kachelmann Schadensersatzansprüche in Höhe von 635.000 Euro wegen rechtswidriger Berichterstattung im 18 Fällen durch die Bildzeitung zugesprochen (Urt, v, 30.09.2015 - Az. 28 O 2/14 sowie Az. 28 O 7/124).

von Carl Christian Müller

Es handelt sich dabei um die höchste Schmerzensgeldsumme wegen persönlichkeitsrechtsverletzender Berichterstattung, die in Deutschland bisher zugesprochen wurde. 300.000 Euro der errechneten Schadensersatz-Summe sollen auf Bild Online und 335.000 Euro auf die Bild-Zeitung entfallen. Gefordert hatte Kachelmann ursprünglich einen Schadensersatz wegen rechtswidriger Berichterstattung über die beachtliche Summe von 2,25 Millionen Euro. Sowohl Kachelmann als auch die beklagte Axel Springer SE haben bereits angekündigt, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen. 

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