• Datenschutzrecht

Meta muss Daten-Tracking über Drittseiten ohne Einwilligung stoppen – 5.000 Euro Schadensersatz pro Fall

Das Landgericht Lübeck hat Meta (ehemals Facebook) zur Unterlassung von Datenverarbeitungen über sogenannte Meta Business Tools ohne wirksame Einwilligung der Nutzer verurteilt (Urteil vom 27.11.2025, Az. 15 O 15/24). Außerdem sprach das Gericht dem Kläger 5.000 Euro immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zu.

von Olivia Wykretowicz

Urteil LG Lübeck Datenpunkte bei Meta

Worum ging es?

Meta verwendet verschiedene Tracking-Tools – darunter den „Meta Pixel“ oder die „Conversions API“ – die auf zahlreichen Drittwebseiten und in Apps eingebunden sind. Diese erfassen Daten von Besuchern, auch wenn diese nicht bei Meta-Diensten wie Instagram oder Facebook eingeloggt sind.

Der Kläger sah darin eine unzulässige Datenverarbeitung und verlangte Unterlassung sowie Schadensersatz.

Entscheidung des Gerichts

Das LG Lübeck gab dem Kläger recht. Meta darf personenbezogene Daten über diese Tools nicht mehr ohne Einwilligung erfassen, speichern oder weitergeben. Nach Ansicht der Kammer fehlt es an einer wirksamen Einwilligung im Sinne der DSGVO.

Wichtig ist auch: Das Gericht sah Meta selbst als Verantwortliche für die Datenverarbeitung an, nicht nur die Betreiber der jeweiligen Webseiten oder Apps. Damit trägt Meta die datenschutzrechtliche Verantwortung für die über die Business Tools ermöglichten Verarbeitungen.

Schadensersatz wegen Kontrollverlust

Das Gericht erkannte den Kontrollverlust über personenbezogene Daten als immateriellen Schaden an. Auch ohne konkrete Ängste oder Belastungen reicht allein der Verlust der Kontrolle aus, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen. Die Höhe wurde auf 5.000 Euro geschätzt.

Zudem betonte die Kammer, dass Nutzerinnen und Nutzer nicht verpflichtet sind, zunächst Metas eigene „Selbstauskunfts-Tools“ zu nutzen, da diese nach eigener Darstellung des Unternehmens keine vollständige Auskunft bieten.

Bedeutung für die Praxis

Das Urteil erhöht zugleich das Haftungsrisiko für große Plattformbetreiber. Für Unternehmen, die Tracking- oder Analyse-Tools von Meta einsetzen, ist besondere Vorsicht geboten: Ohne nachweislich wirksame Einwilligung besteht das Risiko von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

Ob als betroffene Person, Unternehmen oder Compliance-Abteilung – wir unterstützen Sie umfassend im Datenschutzrecht. Unsere Leistungen reichen von der Erstellung rechtssicherer Datenschutzerklärungen und Datenschutzaudits bis zur Beratung und Vertretung bei Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen.

Zurück zur Newsübersicht