Das britische Oberhaus hat mit 261 zu 150 Stimmen für ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige gestimmt und erhöht damit den Druck auf Premierminister Keir Starmer, ein solches Verbot nach australischem Vorbild einzuführen. Plattformbetreiber wie TikTok oder Instagram müssten Konten Minderjähriger löschen und robuste Altersverifikationen einführen, mit hohen Bußgeldern bei Verstößen.
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Nach Australien-Vorbild: Britisches Oberhaus fordert Social-Media-Verbot unter 16
von Olivia Wykretowicz
Kern der Entscheidung des Oberhauses
Das House of Lords hat eine Änderung zum Children’s Wellbeing and Schools Bill beschlossen, die die Regierung verpflichten soll, ein Nutzungsverbot von Social‑Media‑Plattformen für unter 16‑Jährige einzuführen.
Der von dem konservativen Peer John (Lord) Nash eingebrachte Antrag wurde mit 261 zu 150 Stimmen angenommen und parteiübergreifend von Mitgliedern der Labour Party und der Liberal Democrats unterstützt.
Nash begründete die Initiative mit einer „gesellschaftlichen Katastrophe“, die durch Social‑Media‑Sucht, zunehmende psychische Belastungen, Essstörungen sowie vermehrte Fälle von sexueller Ausbeutung und problematischem Verhalten bei Kindern ausgelöst werde.
Die Regierung hatte den Vorstoß abgelehnt, nun muss sich das von Labour dominierte Unterhaus mit dem Vorschlag befassen.
Vorbild Australien: Mindestalter 16 und Plattformpflichten
Australien hat mit dem Online Safety Amendment (Social Media Minimum Age) Act 2024 eine weltweit beachtete Regelung eingeführt, die Social‑Media‑Konten für unter 16‑Jährige grundsätzlich untersagt und am 10. Dezember 2025 in Kraft trat.
Plattformen wie TikTok, Instagram oder Snapchat müssen „angemessene“ bzw. „reasonable“ Maßnahmen ergreifen, um die Einrichtung von Konten unterhalb der Altersgrenze zu verhindern, bestehende Konten zu löschen und dürfen sich dabei nicht mehr allein auf Selbstauskünfte der Nutzer oder einfache Elternbestätigungen stützen. Bei Verstößen drohen in Australien empfindliche Geldbußen. Behörden berichten bereits von Millionen blockierter Konten seit Inkrafttreten der neuen Vorgaben.
Offene (Rechts-)Fragen
Kinderschutzorganisationen und Bürgerrechtsgruppen warnen, dass ein pauschales Verbot ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen könne und Risiken in weniger regulierte Bereiche verdrängt, etwa in verschlüsselte Kommunikationsdienste oder ausländische Plattformen. Weitere Debatten konzentrieren sich insbesondere auf die praktische Umsetzung robuster Altersverifikation (z.B. Ausweisscans, biometrische Verfahren, Drittanbieter‑Age‑Checks) und die Vereinbarkeit mit Datenschutz- und Grundrechtsstandards, einschließlich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Auch wirtschaftlich stellen sich Fragen nach der Belastung internationaler Plattformbetreiber, möglicher Standortverlagerungen und der Harmonisierung mit bestehenden europäischen Instrumenten wie der EU‑Kinderrechtsstrategie und dem Digital Services Act, die bereits strenge Sorgfaltspflichten gegenüber Minderjährigen statuieren.
Für Digitalunternehmen und Plattformbetreiber entstehen in Großbritannien – ähnlich Australien – strenge Pflichten zu Altersprüfungen, Risikoanalysen und Löschungen. Offene Fragen betreffen Datenschutz, Umsetzbarkeit und EU-Harmonisierung mit dem Digital Services Act. Wir raten zu frühzeitiger Prüfung von Compliance und AGB-Anpassungen.