Das Landgericht (LG) Koblenz hat dem Arbeitgeber-Bewertungsportal kununu per Beschluss aufgetragen, Auskunft über Namen und E-Mail-Adresse eines Rezensenten zu erteilen (Beschluss vom 07.11.2022, Az. 3 O 91/22). Die Behauptung innerhalb einer negativen Bewertung auf kununu das bewertete Unternehmen sei insolvent gewesen, erfüllt den Tatbestand der Kreditgefährdung, entschied das LG Koblenz.
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Negative Bewertung auf Kununu kann Kreditgefährdung sein
von Carl Christian Müller

LG Koblenz: Kununu muss Kontaktdaten herausgeben
Direkt gegen den Rezensenten vorgehen
Rezensionen im Internet können den Ruf eines Unternehmens so ruinieren, dass die bloße Löschung der negativen Bewertung nicht ausreichend ist, sondern direkt gegen den Rezensenten vorgegangen werden soll. In einigen Fällen wissen die bewerteten Unternehmen nicht, wer sich hinter dem anonymen Rezensenten verbirgt. Aber auch wenn das Unternehmen eine Vermutung hat, wer der Bewertende sein könnte, kann es im gerichtlichen Verfahren schwierig sein, dies zu beweisen. Bewertungsportale wie Kununu dürfen die hinterlegten Daten zu einem Nutzer aber nicht ohne gerichtlichen Beschluss herausgeben. Ein Gericht verpflichtet solche Telemedien-Dienstleister zur Auskunft, wenn die Anforderungen § 21 Abs. 2 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) erfüllt sind. Demnach müssen Inhalte der Bewertung insbesondere rechtswidrig sein. Die Rechtswidrigkeit bestimmt sich unter anderem nach § 1 Abs. 3 Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Gemäß § 1 Abs. 3 NetzDG ist der Straftatbestand der Kreditgefährdung (§ 187 Alt. 3 StGB) ein Indikator für die Rechtswidrigkeit einer Bewertung. Portale müssen dann die sog. Bestandsdaten, das sind in der Regel der Name sowie die E-Mail-Adresse des Nutzers, mitteilen. Ist die Identität des Rezensenten geklärt, kann dieser etwa auf Unterlassung solcher Aussagen oder auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Rezensent behauptet, Unternehmen habe mehrmals Insolvenz angemeldet
Im vorliegenden Fall hatte der Rezensent innerhalb seiner Bewertung auf kununu behauptet, dass Mitarbeiter ohne Grund womöglich wegen einer Zahlungsunfähigkeit gekündigt worden seien. Überhaupt habe das Unternehmen Gehälter in der Vergangenheit nicht richtig berechnet, schrieb der kununu-Nutzer. Der Rezensent gab außerdem an, dass Unternehme habe zum wiederholten Male Insolvenz angemeldet. Die positiven Kritiken zu dem Unternehmen seien ferner nicht von ehemaligen Mitarbeitern verfasst worden, sondern von der Marketingabteilung auf Verlangen der Geschäftsführung. Tatsächlich hat das Unternehmen aber zu keinem Zeitpunkt seines Bestehens Insolvenz angemeldet.
Wer könnte der Rezensent sein?
Das Unternehmen vermutete zunächst, dass es sich bei dem Rezensenten um einen ehemaligen Mitarbeiter handeln könnte. Die Bewertung war kurz nach dessen Entlassung veröffentlicht worden und der Rezensent gab an, in der gleichen Abteilung tätig gewesen zu sein. Das negativ bewertete Unternehmen beauftragte schließlich mueller.legal mit der Abmahnung des ehemaligen Mitarbeiters. Die Abmahnung enthielt insbesondere die Aufforderung Aussagen über eine angebliche Insolvenz zu unterlassen. Als Reaktion erklärte die abgemahnte Person, dass sie nicht wüsste, wer diese Rezension verfasst hätte, auch wenn die Aussagen in der Bewertung den Tatsachen entsprechen würden. Zwar lag weiterhin der Verdachte nahe, dass die Bewertung von dieser Person geschrieben worden war, doch ließ sich dies ohne Offenbarung der Identität des Rezensenten durch Kununu kaum beweisen. Das Landgericht Koblenz entschied, dass trotz der Vermutung eine Auskunft durch Kununu erforderlich sei. Es sei mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar, würde das Unternehmen darauf verwiesen aufgrund eines bloßen Verdachten gerichtlich gegen die vermutete Person vorzugehen, begründete das Gericht die Entscheidung.
Bewertung ist rechtswidrig
Die Aussage, das Unternehmen habe bereits mehrfach Insolvenz angemeldet, entspricht nicht den Tatsachen. Allein diese Behauptung ist nach Einschätzung des Landgerichts Koblenz geeignet, den Kredit des bewerteten Unternehmens zu gefährden. Dies deshalb, weil diese Aussage das "Unternehmen bei Kunden und Banken in ein schlechtes Licht rückt und das Vertrauen in die Fähigkeit oder Bereitschaft, Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, untergräbt", erklärte das Gericht. Teile der negativen Bewertung sind daher rechtswidrig und Kununu wurde durch gerichtlichen Beschluss dazu verpflichtet, den Namen und die E-Mail-Adresse des Rezensenten an mueller.legal mitzuteilen.