Neue LTO-Publikation und Medienresonanz: Grenzen der Videoverhandlung – und BILD über unseren Einsatz für faire Google-Bewertungen

Digitale Justiz ohne Wirkung? Unser neuer Beitrag in der LTO kritisiert die Reform der Videoverhandlung. Und auch die BILD hat über unsere Arbeit berichtet – zum Thema Google-Bewertungen.

von Olivia Wykretowicz

Screenshot Gastbeitrag LTO Reform § 128a ZPO

Ein neuer Gastbeitrag von unserem Kanzleipartner Carl Christian Müller und unserem wissenschaftlichen Mitarbeiter Bennet Roßbach ist in der Legal Tribune Online (LTO) erschienen: „Videoverhandlung – eine Reform ohne Wirkung“.

Im Zentrum steht die Reform des § 128a Zivilprozessordnung (ZPO), die seit kurzem Videoverhandlungen erleichtern soll. Auf den ersten Blick ein Schritt in Richtung Digitalisierung der Justiz. In der Praxis jedoch ein zahnloser Kompromiss.

Masseverfahren und überlastete Gerichte

Gerade die Fluggastrechteverfahren zeigen, wo die Justiz an ihre Grenzen stößt: 131.000 Klagen allein im Jahr 2024. Jeder zusätzliche Verhandlungstermin bindet Ressourcen bei Gerichten, Anwält:innen, Zeugen und Sachverständigen. Videoverhandlungen könnten hier Zeit, Kosten und Reisestress reduzieren und gleichzeitig volkswirtschaftliche Effizienzgewinne bringen.

Ob digital verhandelt wird, hängt weiterhin vom Wohlwollen der Richter:innen ab. Der Gesetzgeber hat zwar eine Soll-Vorschrift ins Auge gefasst, diese aber im Verfahren derart abgeschwächt, dass Gerichte praktisch jeden Antrag mit Verweis auf „fehlende Eignung“ oder „unzureichende Kapazitäten“ ablehnen können.

Technik ist nicht das Problem – Haltung schon

Es wird oft pauschal behauptet, die Justiz sei technisch nicht ausreichend ausgestattet. Standardlösungen für wenige tausend Euro genügen aber bereits für stabile digitale Verhandlungen. Auch vermeintliche „Netzwerkprobleme“ lassen sich mit einfachen Mitteln umgehen, so funktionieren heute sogar Verhandlungen aus einem fahrenden Bus heraus.

Das eigentliche Hindernis sehen unsere Autoren in der Haltung: Manche Gerichte lehnen trotz moderner Ausstattung ab, während andere mit knapper Technik erfolgreich Videoverhandlungen durchführen. Reformpolitik scheitere nicht an fehlenden Möglichkeiten, sondern an Rücksicht auf Veränderungsresistenz.

Fehlende Steuerung bei Missbrauch und Verzögerung

Besonders deutlich wird der Reformbedarf bei Prozessstrategien großer Beklagter: Fluggesellschaften bestehen regelmäßig auf mündliche Verhandlungen, nur um dann im Termin säumig zu bleiben und ein Versäumnisurteil zu kassieren. Für Gerichte und Anwält:innen bedeutet das massiven Mehraufwand ohne jeden Nutzen für die Verfahrensökonomie.

Hier setzen unsere Autoren konkrete Vorschläge:

  • Erweiterte Ordnungsgelder auch bei Versäumnisurteilen, um systematisches Nichterscheinen zu sanktionieren.

  • Kostenrechtliche Anpassungen, damit kurzfristige Anerkenntnisse und Säumnisse im Termin nicht belohnt, sondern verteuert werden.

  • Anreize zur Terminvermeidung, um Verhandlungen auf wirklich notwendige Fälle zu konzentrieren.

Mut zur verbindlichen Digitalisierung

Die Autoren erinnern an das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA): Erst der gesetzliche Zwang habe den digitalen Durchbruch gebracht. Für die Gerichte fehle bislang eine solche Pflicht. Und genau das verhindert echte Fortschritte. Ein klarer gesetzlicher Standard für Videoverhandlungen, ergänzt um eine „Koalition der Willigen“ einzelner Bundesländer, hätte hier den dringend nötigen Druck entfalten können.

Hier geht es zum Gastbeitrag: Videoverhandlung – eine Reform ohne Wirkung

Erwähnung in der Bild-Zeitung: Umgang mit Google-Bewertungen

Neben der Fachöffentlichkeit interessiert sich auch die Boulevardpresse für unsere Arbeit. In einem aktuellen Artikel der Bild-Zeitung („Nur drei Sterne: Eine Google-Bewertung kostete mich 1000 Euro“) wird Rechtsanwalt Carl Christian Müller als Experte zum Umgang mit negativen Online-Bewertungen zitiert. Dort stellte er klar: „Wir setzen uns dafür ein, dass echte Kritik bleibt und klar rechtswidrige Angriffe entfernt werden: Wir löschen Rechtsverstöße – keine Meinungen.“

Hier finden Sie mehr Informationen zu unserer Spezialisierung auf das Löschen negativer Google Bewertungen.

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