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OLG Karlsruhe hat entschieden: Bank haftet für Apple-Pay-Betrug über 42.000 Euro

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat erneut klargestellt: Banken müssen für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge einstehen, wenn sie keine ausreichende starke Kundenauthentifizierung sicherstellen. Im konkreten Fall musste eine Bank über 42.000 Euro erstatten, die über Apple Pay von einem fremden Gerät abgebucht worden waren.

von Olivia Wykretowicz

Apple-Pay Betrug Kreditkartenbetrug

Fehlende Sicherheitsvorkehrungen bei digitaler Kartenregistrierung

Auslöser war die versehentliche Freigabe eines Auftrags mit der Bezeichnung „Karte registrieren“ in einer PushTAN-App. Der Kontoinhaber bemerkte nicht, dass damit eine digitale Debitkarte auf einem anderen Gerät aktiviert wurde – ein Vorgang, den die Bank mangels ausreichender Sicherheitsmaßnahmen nicht verhinderte. In der Folge kam es zu 122 unautorisierten Zahlungsvorgängen.

Keine grobe Fahrlässigkeit des Kunden

Die Bank versuchte, dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, da er die Freigabe erteilt und seinen Kontostand nicht regelmäßig überprüft hatte. Das Gericht sah dies jedoch anders: Die Formulierung in der App sei missverständlich, der Fehler menschlich nachvollziehbar, und eine zweiwöchige Kontrolle des Kontos sei völlig ausreichend.

Starke Kundenauthentifizierung entscheidend

Das Gericht stellte fest, dass die Bank keine ausreichenden Schutzmaßnahmen implementiert hatte, um sicherzustellen, dass nur der rechtmäßige Karteninhaber Zugriff auf die digitale Karte erhält. Insbesondere fehlte es an einer biometrischen Absicherung oder einer sonstigen Identitätsprüfung, wie sie § 675u BGB und § 1 Abs. 24  ZAG verlangen.

Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen

Das OLG Karlsruhe die Revision zu. Es handelt sich um eine Rechtsfrage, der über den Einzelfall hinausgehend grundsätzliche Bedeutung zukommt. Insbesondere soll höchstrichterlich geklärt werden, welche Anforderungen Banken konkret erfüllen müssen, um eine „starke Kundenauthentifizierung“ zu verlangen.

Bankkunden haben mithin bei unautorisierten Apple-Pay-Zahlungen gute Chancen auf Rückerstattung, selbst wenn versehentlich eine Freigabe erteilt wurde. Entscheidend ist, ob die Bank ihre Sorgfaltspflichten bei der Authentifizierung ausreichend erfüllt hat.

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