Ein Gericht in Paris hat zehn Personen wegen Cybermobbings gegen Frankreichs First Lady Brigitte Macron verurteilt. Die Urteile umfassen Haftstrafen auf Bewährung sowie verpflichtende Sensibilisierungskurse. Der Kampf gegen Hass im Netz wird immer präsenter.
- Medienrecht
Paris verurteilt Cybermobber gegen Brigitte Macron
von Olivia Wykretowicz
Von den acht Männern und zwei Frauen erhielten acht Angeklagte Haftstrafen zwischen vier und acht Monaten auf Bewährung. Ein Angeklagter, der nicht zur Verhandlung erschien, wurde zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Ergänzend verordneten Richter allen einen Kurs zur Sensibilisierung für respektvollen Umgang im Internet. Bei einigen kommt eine befristete Sperre für die genutzten sozialen Medien hinzu. Das Gericht begründete die Strafen mit der klaren Absicht der Täter, Macron durch böswillige, erniedrigende Äußerungen zu Pädokriminalität zu schaden.
Inhalt der Cybermobbing-Vorwürfe
Die Verurteilten hatten Verschwörungstheorien verbreitet, die Brigitte Macrons Geschlecht bezweifeln – etwa als angeblichen Mann oder ihren Bruder, der zur Transfrau wurde – sowie Vorwürfe der Pädophilie wegen des Altersunterschieds zu Emmanuel Macron. Bekannte Verschwörungserzähler und eine selbsternannte Medium mit gesperrtem X-Konto gehörten zu den Angeklagten im Alter von 41 bis 60 Jahren. Diese Gerüchte kursieren seit Jahren über verschiedene Plattformen.
Der Kampf gegen Hass im Netz
Diese Verurteilungen unterstreichen die wachsende Welle des Hasses im Netz, wo anonyme Nutzer und Influencer ohne Rücksicht auf Konsequenzen Lügen und Beleidigungen streuen. In Frankreich, aber auch in Deutschland, melden sich immer mehr Opfer von Cybermobbing, Doxxing und Verleumdung – von Privatpersonen bis Prominenten. Plattformen wie X oder TikTok verstärken solche Dynamiken durch Algorithmen, was zu realen Schäden wie psychischer Belastung oder Rufschäden führt. Die Macron-Klage zeigt, dass Justiz nun härter durchgreift, um ein Exempel zu statuieren.
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