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Pizzeria darf sich ohne Zustimmung der Namensinhaber nicht „Falcone“ nennen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit am 18.07.2022 veröffentlichtem Versäumnisurteil die Betreiberin einer Frankfurter Pizzeria verpflichtet, den Namen des ermordeten italienischen Ermittlungsrichters „Falcone“ nicht als Geschäftsbezeichnung und für ihre Geschäftstätigkeit zu benutzen, soweit dies im Mafia-Kontext geschieht (Az. 6 U 211/20).

von Carl Christian Müller

Pizzeria gedeckter Tisch

OLG Frankfurt am Main zum Schutz des Namensrechtes

Ermittlungsrichter Falcone: Im Kampf gegen organisierte Kriminalität

Die Klägerin ist die Schwester des früheren italienischen Ermittlungsrichters Giovanni Falcone. Dieser bekämpfte in den 1980er - und 1990er Jahren gemeinsam mit Paolo Borsellino die organisierte Kriminalität in Italien. Beide wurden 1992 Opfer von Attentaten der Mafia. Die Beklagte war Inhaberin der Pizzeria „Falcone & Borsellino“ in Frankfurt am Main. Sie verwendete u.a. im Lokal Fotografien von Falcone und Borsellino, aber auch aus dem Film „Der Pate“. Die Speisekarte ist mit Einschusslöchern versehen. Der Name „Falcone“ wurde zudem auf dem Aushängeschild, Werbematerialien und in den sozialen Medien genutzt. Die Pizzeria wird gegenwärtig nicht betrieben. Die Klägerin wendet sich gegen die Verwendung des Namens im Mafia-Kontext ohne ihre Zustimmung. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte die auf Unterlassung gerichteten und auf Namensrecht und postmortales Persönlichkeitsrecht gestützten Anträge zurückgewiesen (Urteil vom 25.11.2020, Az. 2-6 O 322/19).

 

OLG Frankfurt verpflichtet Pizzeria zur Unterlassung

Auf die Berufung hin hat das OLG Frankfurt die Beklagte nunmehr im Wege des Versäumnisurteils verpflichtet, es zu unterlassen, die Bezeichnung „Falcone“ als Geschäftsbezeichnung und für ihre Geschäftstätigkeit im Kontext mit Mafia-Bezug zu benutzen; es sprach damit – in der Säumnissituation der Beklagten, in der nur der klägerische Vortrag zugrunde gelegt wird - die auf Namensrecht und postmortales Persönlichkeitsrecht gestützten Ansprüche zu. Ein Versäumnisurteil ergeht unbegründet. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil ist der Einspruch statthaft.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 18. Juli 2022

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