Aktuell erreichen uns vermehrt Anfragen von Personen, die eine Abmahnung des Regensburger Rechtsanwaltes Sebastian Weidner erhalten haben. Ausgesprochen wird die Abmahnung für die Lautlicht GmbH. Abgemahnt wird die fehlerhafte Kennzeichnung von Atemschutzmasken als "FFP2-Maske". Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz sowie der Rechtsverfolgungskosten. Nicht selten sehen sich unsere Mandanten mit Forderungen von knapp 1 500 EUR konfrontiert.
- Wettbewerbsrecht
Rechtsanwalt Weidner mahnt für die Lautlicht GmbH ab
von Carl Christian Müller
Abmahnung wegen Falschbezeichnung von Atemschutzmasken
Corona-Krise und FFP2-Masken
In Zeiten der anhaltenden Corona-Pandemie gilt die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske. Mittlerweile ist es in vielen Teilen Deutschlands - sei es im Supermarkt oder in öffentlichen Verkehrsmitteln - zudem obligatorisch mit einer FFP2- oder eine KN95-Maske Mund und Nase zu bedecken. Nicht überraschend ist daher, dass vermehrt Anbieter entweder selbst hergestellte Mundnasenbeckungen oder Atemschutzmasken über Verkaufsportale wie ebay und amazon zum Verkauf anbieten. An dieser Stelle kann es rechtlich problematisch werden. Denn werden die Masken nicht korrekt gekennzeichnet droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Unserer Erfahrung nach wird vor allem die unzulässige Bezeichnung als "FFP2-Maske" abgemahnt, aber auch Formulierungen wie "FFP2-Ähnlich" oder das Anbringen unvollständiger CE-Zeichen auf einer KN95-Maske können Gegenstand der Abmahnung sein.
Unsere Empfehlung: Erstberatung bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung
Unlängst erreichen uns vermehrt Anfragen von Personen, die eine Abmahnung von dem Rechtsanwalt Sebastian Weidner für die Lautlicht GmbH erhalten haben. Dieser mahnt die Falschkennzeichnung von FFP2-Masken ab. Vor allem Verkäufer, die ihre Produkte auf ebay oder über ihren eigenen Online-Shop anbieten sind betroffen. Gefordert wird von den abgemahnten Personen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft über bisherige Verkäufe sowie die Zahlung von Schadensersatz und der Rechtsverfolgungskosten.
Wenn auch Sie eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Weidner für die Falschkennzeichnung einer FFP2-Maske erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Nutzen Sie gerne unser Erstberatungsformular. Unsere Rechtsanwälte sind auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert und prüfen die Berechtigung Ihrer Abmahnung, geben eine rechtssichere Unterlassungserklärung für Sie ab und beraten Sie zur Beseitigung des Wettbewerbsverstoßes. Unsere Erstberatung mit unseren Fachanwälten ist unverbindlich und kostenlos.