Am 25.04.2016 wird Rechtsanwalt Carl Christian Müller auf einer gemeinsamen Veranstaltung der Landesmuseumsverbände Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland zu der am 17.07.2015 in Kraft getretenen Novelle zum Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) referieren.
Save the Date! Informationsveranstaltung am 25.04.2016 zur Novelle des Informationsweiterverwendungsgesetzes
von Carl Christian Müller
Die neuen Regelungen des IWG betreffen nunmehr auch Museen, Bibliotheken und Archive. Das Gesetz nimmt die Gesamtheit des öffentlichen Sektors in den Blick, d. h. es betrifft u.a. alle Museen in öffentlicher Trägerschaft. Das Gesetz ermöglicht es Wirtschaftsunternehmen, digitalisierte Bestände der Kultureinrichtungen, die keinem urheberrechtlichen Schutz unterliegen, kommerziell zu nutzen. Ausgenommen sind ausdrücklich Dokumente, deren Veröffentlichung nicht unter den öffentlichen Auftrag der jeweiligen Institution fällt.
Für die Bereitstellung von Informationen zur Weiterverwendung (Nutzungslizenzen) dürfen Entgelte verlangt werden. Dabei dürfen neben den Kosten für die Erfassung, Erstellung, Reproduktion und Verbreitung auch die Kosten für die Datenkonservierung und Rechteklärung mit in Ansatz gebracht werden. Darüber hinaus gibt es genaue Fristen für die Bearbeitung: Innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags ist dieser zu bearbeiten und sind dem Antragsteller die Dokumente zur Weiterverwendung bereitzustellen oder – falls eine Lizenz erforderlich ist – ist ihm ein endgültiges Lizenzangebot unterbreiten. Bei komplexen Anträgen kann dieser Zeitraum um weitere vier Wochen verlängert werden.
Rechtsanwalt Müller wird auf der Veranstaltung die einzelnen Regelungen vorstellen und aufzeigen, dass im richtigen Umgang im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Bestände mehr Chancen als Risiken liegen können.