Die herbeigesehnte Grundsatzentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung ist endlich da.
Sensation bei der Vorratsdatenspeicherung: Der EuGH auf Karlsruher Pfaden
von Carl Christian Müller
Im Ergebnis entspricht sie den Schlussanträgen des Generalanwalts: Die Richtlinie verstößt zwar gegen EU-Grundrechte, im Grundsatz ist die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten jedoch möglich. In einem Punkt folgten die Richter allerdings nicht dem Generalanwalt, sondern Karlsruhe, erklärt Sören Rößner.
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