Sensation bei der Vorratsdatenspeicherung: Der EuGH auf Karlsruher Pfaden

Die herbeigesehnte Grundsatzentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung ist endlich da.

von Carl Christian Müller

Im Ergebnis entspricht sie den Schlussanträgen des Generalanwalts: Die Richtlinie verstößt zwar gegen EU-Grundrechte, im Grundsatz ist die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten jedoch möglich. In einem Punkt folgten die Richter allerdings nicht dem Generalanwalt, sondern Karlsruhe, erklärt Sören Rößner.

Den vollständigen Beitrag finden Sie in der Legal Tribune ONLINE.

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