Wir haben für die Fachzeitschrift Kommunikation & Recht (K&R) die Entscheidungen des LG Köln bezüglich Streaming in Sachen Redtube kommentiert. In unserem Beitrag erläutern wir, warum die Beauskunftung der Nutzerdaten durch den Internetprovider, die Deutsche Telekom, in keinem Fall hätte gestattet werden dürfen.
- Urheberrecht
Soeben veröffentlicht: Unser Kommentar zum LG Köln und Streaming in Sachen Redtube
von Carl Christian Müller
Aus den zutreffenden Entscheidungen der beiden Urheberrechtskammern des LG Köln, die die Gestattungsanträge abgelehnt haben, haben wir zudem herausgearbeitet, dass in Fällen des Abrufs von Streams eine Auskunftserteilung vorerst generell ausscheiden muss.
Wenn sich diese von uns vertretene Auffassung in der Rechtsprechung durchsetzen sollte, wofür gute Chancen bestehen, wären die Nutzer insoweit zumindest bis zu einer eventuellen Entscheidung des EuGH effektiv geschützt, da Streaming-Abmahnungen mangels Gestattung der Auskunftserteilung unter Verwendung von TK-Verkehrsdaten von vornherein nicht mehr möglich wären. Was den Download betrifft, gilt dies für sämtliche Inhalte, die nicht für jedermann auf den ersten Blick unschwer als unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht erkennbar sind.
Auf diese Weise wäre für die Internetnutzer auf der Grundlage der geltenden Gesetze vorerst weitgehende Rechtssicherheit geschaffen.
Unser Kommentar kann hier abgerufen werden.