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Staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten Parlamentsgesetzes

Das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat entschieden, dass der Deutsche Bundestag durch den Erlass des Haushaltsgesetzes 2019 die Partei Alternative für Deutschland in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt hat, soweit dieses die Ausreichung von Globalzuschüssen zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit für politische Stiftungen ermöglicht, ohne dass dem ein gesondertes Parlamentsgesetz zugrunde liegt (Urteil vom 22.02.2023, Az. 2 BvE 3/19).

von Carl Christian Müller

Richter am Richtertisch

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