Wir haben heute bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Kanzlei U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Herrn Rechtsanwalt Thomas Urmann, wegen des Verdachts einer Straftat, nämlich der besonders schweren Erpressung oder des besonders schweren Betruges, eingereicht. Derartige Vergehen werden mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
- Urheberrecht
Strafanzeige gegen Thomas Urmann wegen Streaming-Abmahnungen in Sachen Redtube bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingereicht
von Carl Christian Müller
Wie aus der Medienberichterstattung der letzten Tage bekannt ist, hat die Kanzlei U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Anfang Dezember im Auftrag der in der Schweiz ansässigen Firma The Archive AG im großen Stil Abmahnungen an vermeintliche Nutzer der Internet-Plattform Redtube wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen versendet. Die Urheberrechtsverletzung soll dadurch begangen worden sein, dass die Nutzer einen über Redtube angebotenen Stream abgerufen haben sollen. Die Kanzlei behauptet insoweit, die beim Abrufen des Streams erforderliche Zwischenspeicherung stelle eine urheberrechtliche Vervielfältigungshandlung nach § 16 UrhG dar, die ohne Zustimmung der Rechteinhaberin erfolgt und deshalb rechtswidrig sei.
"Damit wird von der Kanzlei U + C gegenüber juristischen Laien in rechtlich unzutreffender Weise aber gleichwohl apodiktisch eine rechtswidrige Vervielfältigungshandlung behauptet. Mit der Abmahnung wird ein Sachverhalt vorgetragen, in dem keine Urheberrechtsverletzung zu sehen ist, da der Abruf eines Streams über die Plattform Redtube jedenfalls nach § 53 Abs. 1 UrhG zulässig ist. Thomas Urmann behauptet jedoch gegenüber Verbrauchern auf anwaltlichem Briefpapier das Gegenteil. Er droht diesen u. a. damit, weitere staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, einstweilige Verfügungen zu beantragen und den Sachverhalt unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Wenn juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen eines mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgestatteten Rechtsanwaltes veranlasst werden sollen, von diesem geltend gemachte Ansprüche zu erfüllen, die nicht bestehen, ist das nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung strafbar", erläutert Rechtsanwalt Carl Christian Müller (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 5. September 2013 § 1 StR 162/13).
Nähere Ausführungen zu den rechtlichen Hintergründen des aus unserer Sicht strafbaren Verhaltens von Thomas Urmann entnehmen Sie bitte der dieser Pressemitteilung beigefügten Strafanzeige.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die nach wie vor nicht beantwortete Frage, wie die von der Kanzlei U+C vertretene Firma The Archive AG an die IP-Adressen der Abgemahnten gelangt ist, nicht Gegenstand der von uns gestellten Strafanzeige ist, sondern allein der Umstand, Abmahnungen wegen Streamings auszusprechen, deren Berechtigung ersichtlich nicht gegeben ist. Dies halten wir für in höchstem Maße verwerflich und strafrechtlich relevant.
Wie gravierend sich die mit den Abmahnungen ausgesprochenen Drohungen auswirken, erlebt unsere Kanzlei derzeit in der Beratungspraxis. Hier ist den letzten Tagen eine Vielzahl von Anrufern zu verzeichnen, die nicht einmal eine Abmahnung erhalten haben, dies aber für die nächste Zeit befürchten, oder allgemeine Hinweise zum Verhalten im Internet erbitten. Bei sämtlichen Anrufern besteht eine große Verunsicherung hinsichtlich der Nutzung des Internets überhaupt.
"Es ist nicht Stil unserer Kanzlei, als "Rächer der Enterbten" Strafanzeige gegen missliebige Kollegen zu stellen. Nachdem Thomas Urmann in den vergangenen Tagen jedoch mehrfach angekündigt hat, weitere Abmahnungen dieser Art versenden zu wollen, haben wir uns nach reiflicher Überlegung zu diesem Schritt entschlossen. Es ist mit den Grundsätzen einer freiheitlichen Gesellschaft nicht vereinbar, dass die Bewegungsfreiheit unbescholtener Bürgerinnen und Bürger im Internet dadurch eingeschränkt wird, dass Ihnen das dumpfe Gefühl gegeben wird, überwacht zu werden. Es ist beklagenswert, dass das Instrument des Urheberrechts seitens eines Anwalts erneut dazu missbraucht wird, um unbedarften Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Durch die neue Abmahnwelle nehmen einmal mehr neben den Betroffenen auch die Akzeptanz des Urheberrechts in der Gesellschaft und die Reputation der Anwaltschaft Schaden. Das ist für uns unerträglich und nicht weiter hinnehmbar", so Carl Christian Müller abschließend.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Carl Christian Müller unter 030 / 206 436 810 zur Verfügung.
Schriftliche Anfragen bitten wir an info@mueller.legal zu senden.