Rechtsanwalt Thomas G. Müller, Rechtsanwalt in der Berliner Kanzlei Mueller.legal, ist am 04.03.2021 von der Präsidentin des Brandenburgischen Landtages zum Richter des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vereidigt worden. Bereits am 25.02.2021 hatte der Landtag Brandenburg Rechtsanwalt Thomas G. Müller in geheimer Abstimmung mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln aller Abgeordneten in dieses Amt gewählt.
Thomas G. Müller zum Richter des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vereidigt
von Carl Christian Müller
"Es ist eine große Ehre für mich, am Landesverfassungsgericht arbeiten zu dürfen. Ich habe eine große Achtung vor der geschichtlichen Entwicklung, für die die Bürgerrechtler in der Wendezeit mit ihren Ideen und Initiativen den Grundstein legten, und vor den Ergebnissen, die seitdem erreicht wurden.", sagt Müller nach seiner Vereidigung. Carl Christian Müller, der mit Thomas G. Müller die Kanzlei Mueller.legal gegründet hatte, ergänzt: "Wir freuen uns für unseren Kollegen Thomas. Sein bürgerschaftliches Engagement hat in seiner Arbeit als Anwalt stets eine große Rolle gespielt. Nur beispielsweise sei hier unsere Pro-Bono-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung genannt, die wir in eigenem Namen, aber auch für viele weitere Berufsgeheimnisträger, wie Journalisten oder Abgeordnete eingelegt haben.
Rechtsanwalt Thomas G. Müller
Thomas G. Müller ist seit 2004 als Rechtsanwalt tätig und mit dem weiteren Gründungspartner der Kanzlei Mueller.legal, Carl Christian Müller, seit 2007 in beruflicher Zusammenarbeit verbunden - zunächst als Partner, seit Beginn des Jahres 2021 als Of Counsel. Bei Mueller.legal verantwortete Thomas G. Müller das presserechtliche Referat und berät hier vorwiegend Journalisten im Bereich des Bild- und Äußerungsrechts. Daneben fungiert er als Aufsichtsratsvorsitzender des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes, wo er vornehmlich für die medien- und gesellschaftsrechtlichen Aspekte der Verbandsarbeit zuständig ist, und gehört dem Bundespräsidium des Deutschen Medienverbandes (DMV) an.
Zudem ist er Geschäftsführer eines mittelständischen Verlags- und Medienunternehmens, der MKM media Verlags- und Medienproduktionsgesellschaft GmbH mit Sitz in Stahnsdorf vor den Toren Berlins.
Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg
Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg ist neben Landtag und Regierung das dritte Verfassungsorgan. Es ist zuständig für Streitfälle, in denen es um die Vereinbarkeit von Gesetzen oder Verordnungen mit der Landesverfassung, um die Auslegung der Brandenburger Verfassung bei Konflikten etwa zwischen obersten Landesorganen sowie um eine mögliche Verletzung von Grundrechten oder der kommunalen Selbstverwaltung geht. Seine Entscheidungen trifft das Verfassungsgericht in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit, sie sind für Landtag und Landesregierung sowie alle Gerichte und Behörden Brandenburgs bindend.