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Urheberrechtsverletzung: BildTV durfte ARD-Inhalte zur Bundestagswahl nicht ausstrahlen

Der private Sender BildTV hatte anlässlich der Bundestagswahl am 26.09.2021 die Wahlprognose und Hochrechnung der ARD verwendet - ohne vorherige Absprache mit der ARD. Wie das Kammergericht (KG) Berlin mit Beschluss vom 21.09.2022 bestätigte, war dieses Vorgehen rechtswidrig (Az. 24 U 9/22). Das Gericht erklärte, dass BildTV damit die Urheberrechte der ARD verletzt hat.

von Carl Christian Müller

bunte Papierschiffe

KG Berlin bestätigt Entscheidung der Vorinstanz

ARD-Wahlprognose, Hochrechnung und Interview auf BildTV

Zur Bundestagswahl 2021 hatte die ARD am Wahlabend des 26.09.21 verschiedene Inhalte über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgestrahlt: Neben einer Wahlprognose, einer Hochrechnung der Ergebnisse nach Wahlende um 18 Uhr auch ein Interview mit Paul Ziemiak, CDU-Generalsekretär. Diese Inhalte verwendete auch BildTV live ohne zuvor eine Erlaubnis der ARD einzuholen. BildTV ist ein privater Fernsehsender der WeltN24-Sendergruppe und gehört zum Axel-Springer-Verlag. Gegen die Verwendung der Inhalte durch BildTV wandten sich neun Landesrundfunkanstalten der ARD mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht (LG) Berlin. Mit der einstweiligen Verfügung wollten die öffentlich-rechtlichen Sender eine Verpflichtung zur Unterlassung erreichen. Das LG Berlin entschied im Dezember 2021, dass die Live-Übertragung von Wahlprognose und Hochrechnung sei rechtswidrig gewesen und dementsprechend eine Urheberrechtsverletzung darstelle. Demgemäß gab das LG Berlin Antrag statt und verpflichtete BildTV dazu, die Ausstrahlung zu unterlassen. Nach Auffassung des LG Berlin war das Verhalten von BildTV jedoch nicht wettbewerbswidrig.

 

BildTV hätte ARD-Inhalte auswerten dürfen

Das Kammergericht Berlin hat in der Berufungsinstanz die Entscheidung des LG Berlin bestätigt. Hätte BildTV die Berichterstattung des öffentlichen Rundfunks lediglich ausgewertet, über Kernaussagen berichtet und diesbezüglich zur Untermalung Ausschnitte gezeigt, wäre die Übertragung zulässig gewesen, erklärte das KG Berlin. Zudem stellte das Berufungsgericht klar, dass auch die Verwendung des Interviews mit Ziemiak rechtswidrig gewesen sei. Demgegenüber sah das KG genau wie das LG Berlin kein wettbewerbswidriges Verhalten in dem Vorgehen von BildTV. Dies deshalb, weil die öffentlich-rechtlichen Sender nicht im Wettbewerb mit BildTV stünden, so das KG Berlin. Gegen die Entscheidung des Berliner Kammergerichtes ist kein Rechtsmittel mehr möglich.

 

ZDF gewinnt gegen BildTV

Dies stellt nicht den einzigen gerichtlichen Sieg des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen BildTV dar: Im November 2021 ging das ZDF ebenfalls mit einer Klage gegen BildTV vor. Der Sender hatte Teile der Berliner Runde des ZDF - ebenfalls ungefragt - übertragen. Wie das Landgericht (LG) Köln entschied, verstieß auch die Ausstrahlung dieser Sequenzen gegen das Urheberrecht.

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