Die wichtigsten Ziele der Reform
Die neue EU-Richtlinie reagiert auf die tiefgreifende Digitalisierung des Kreditmarkts, insbesondere durch Onlineabschlüsse und „Buy Now Pay Later“-Modelle. Sie will Verbraucher besser vor überhöhten Kosten und unklaren Vertragsbedingungen schützen, gleiche Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt schaffen und das Vertrauen in digitale Kreditangebote stärken. Damit schließt die EU eine zentrale Lücke der bisherigen Richtlinie 2008/48/EG, die Online-Kleinkredite und zinsfreie Finanzierungen bislang nicht erfasste.
Zentrale Neuerungen auf einen Blick
- Erweiterter Anwendungsbereich:
Künftig fallen auch Kleinkredite unter 200 Euro, kurzfristige Darlehen bis drei Monate, zinsfreie Kredite sowie die beliebten BNPL-Modelle unter die Regelung. Verbraucher, die kleine Beträge digital finanzieren, erhalten damit erstmals denselben Schutz wie bei klassischen Bankdarlehen.
- Strengere Informationspflichten:
Werbung muss künftig klar auf die tatsächlichen Kosten der Kreditaufnahme hinweisen (Pflichtsatz: „Kreditaufnahme kostet Geld“). Vorvertragliche Informationen werden vereinheitlicht in EU-weit standardisierten Formularen, die alle Gebühren und Laufzeiten transparent ausweisen.
- Verbesserte Kreditwürdigkeitsprüfung:
Kredite dürfen künftig nur nach positiver Bonitätsprüfung vergeben werden. Die Nutzung von Social-Media- oder Bewegungsdaten ist verboten. Verbraucher haben Anspruch auf eine Erläuterung bei automatisierten Entscheidungen.
- Stärkere Rechte bei Problemen:
Bei Zahlungsschwierigkeiten müssen Kreditgeber Nachsichtspflichten wahren, etwa Stundungen oder Umschuldungen prüfen, und auf Schuldnerberatungsstellen hinweisen. Neuerungen wie das „Recht auf Vergessen“ für ehemals schwer erkrankte Verbraucher (z. B. nach einer Krebserkrankung) verhindern künftig, dass alte Gesundheitsdaten gegen sie verwendet werden.
- Preisgrenzen und Fairness:
Mitgliedstaaten müssen Schutzmechanismen gegen überhöhte Zinsen und Gebühren einführen. Damit soll Wucher effektiv eingedämmt werden. Deutschland wird hierzu die bisherige BGH-Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit gesetzlich verankern.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Für Kreditnehmer bringt die Richtlinie spürbare Vorteile:
- Mehr Transparenz: Klare Kostenübersichten und verständliche Formulare.
- Mehr Sicherheit: Strengere Bonitätsprüfungen und Schutz vor irreführender Werbung.
- Digitale Fairness: Gleiche Standards, egal ob Kredit online oder in der Filiale abgeschlossen wird.
- Bessere Hilfe im Ernstfall: Verpflichtende Unterstützungsangebote bei Zahlungsausfällen.
Gleichzeitig stärkt die Reform das Vertrauen in neue Finanzierungsmodelle wie BNPL, ohne den Verbraucherschutz zu schwächen.
Unsere Kanzlei setzt sich regelmäßig für Verbraucherrechte gegenüber Banken und Zahlungsdienstleistern ein, auch im Zusammenhang mit Kreditkartenbetrug oder fehlerhaften Abbuchungen. Diese Erfahrung hilft uns, Ansprüche gegenüber Banken effektiv durchzusetzen und Ihre Rechte zu wahren.