Die Initiative Transparenzklagen.de, das gemeinsame Projekt der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Open Knowledge Foundation Deutschland (OKF), haben uns beauftragt, Verfassungsbeschwerden gegen das Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz einzulegen, die wir gemeinsam mit unseren Mandanten am kommenden
Verfassungsbeschwerde gegen das Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz
von Carl Christian Müller
Dienstag, den 20. Dezember 2016 ab 12 Uhr, in der Humboldt-Universität zu Berlin, Raum 210, im Gebäudeteil Altes Palais (Eingang Unter den Linden 9, 2. OG links)
vorstellen werden. Nachstehend die Presseankündigung der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
Keine Hürden für Informationsfreiheit!
Transparenzklagen.de stellt Verfassungsbeschwerde gegen rheinland-pfälzisches Transparenzgesetz vor
Berlin, 16. Dezember 2016. - Die Initiative Transparenzklagen.de, das gemeinsame Projekt der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Open Knowledge Foundation Deutschland (OKF), fördert und koordiniert eine Verfassungsbeschwerde gegen das Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz. Das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz gewährt Bürgerinnen und Bürgern sowie nichtrechtsfähigen Vereinen zwar einen gewissen Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen. Es weist aber auch erhebliche Defizite auf und bringt Rückschritte bei der Informationsfreiheit mit sich. Die Beschwerdeführer wenden sich dagegen, dass – anders als noch in der Vorgängerregelung – die Identität des Antragstellers erkennbar sein muss, was viele Menschen davon abhalten kann, ihre Informationsfreiheitsrechte auch wahrzunehmen. Darüber hinaus wird gerügt, dass der Zugang zu Informationen aus dem Wissenschaftsbereich durch das Transparenzgesetz massiv eingeschränkt wird. Damit gefährdet das neue Gesetz auch die Freiheit von Forschung und Lehre.
Transparenzklagen.de wird die Verfassungsbeschwerde im Rahmen einer Pressekonferenz vorstellen. Die Pressekonferenz findet statt
am 20. Dezember 2016 ab 12 Uhr
in der Humboldt-Universität zu Berlin, Raum 210, im Gebäudeteil Altes Palais (Eingang Unter den Linden 9, 2. OG links).
Hintergrund
Nur durch den ungehinderten Zugang zu Informationen kann das im rheinland-pfälzischen Transparenzgesetz selbst gesetzte Ziel erreicht werden, dass Bürgerinnen und Bürger staatliches Handeln besser kontrollieren können und politische Entscheidungen nachvollziehbarer werden. Wird dagegen von Antragstellern verlangt, ihre Identität offenzulegen, so hat dies eine abschreckende Wirkung. Dies kann sogar dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger im Zweifel darauf verzichten, ihre Auskunftsrechte geltend zu machen. Eine solche Hürde läuft dem Sinn und Zweck eines Transparenzgesetzes daher klar zuwider. Dies umso mehr, als ein vernünftiger Grund dafür, dass Bürger sich bei der Ausübung von Rechten ausweisen müssen, nicht erkennbar ist.
Für die Beschwerdeführer, Arne Semsrott sowie die OKF, hat die angegriffene Regelung eine besondere Bedeutung: Unter der von ihnen betriebenen Plattform www.FragDenStaat.de können anonym oder pseudonym Anfragen an öffentliche Institutionen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und entsprechender landesrechtlicher Bestimmungen gestellt werden. Damit soll Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zu Informationen erleichtert werden, denn sie können eine Anfrage sehr einfach über ein Webformular stellen. Nicht zuletzt durch die anschließende Veröffentlichung der Antworten auf www.FragDenStaat.de wird die Verwaltungspraxis von Behörden transparenter, was im Ergebnis zu einer Verbesserung der demokratischen Kontrolle staatlichen Handelns beiträgt.
Durch die im Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz vorgesehene Bedingung einer Identifizierbarkeit des Antragstellers werden jedoch Anfragen auf Informationszugang in unzulässiger Weise erschwert. Gerade für einen im Umgang mit Behörden nicht geübten Bürger sind niedrigschwellige Angebote, wie es www.FragDenStaat.de bietet, hilfreich zur Ausübung der eigenen Grundrechte. Diese Möglichkeit wird durch das Verbot einer anonymen bzw. pseudonymen Anfrage faktisch abgeschnitten.
Ein weiterer Kritikpunkt der Verfassungsbeschwerde betrifft die inhaltliche Beschränkung im Bereich Wissenschaft, Forschung und Lehre. Der Anspruch auf Informationszugang und die Transparenzpflichten beziehen sich hier ausschließlich auf Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben. Damit sind weite Teile von Wissenschaft und Forschung von Auskunftsansprüchen ausgeschlossen, auch dann, wenn eine Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit gar nicht droht. Das betrifft beispielsweise Informationen über Kooperationen staatlicher Informationen mit der Privatwirtschaft. Dabei kann gerade hier eine Veröffentlichungspflicht zur Stärkung der Freiheit von Wissenschaft und Forschung beitragen, weil etwaige wirtschaftliche Abhängigkeiten bereits frühzeitig erkannt und verhindert werden können.
Die vollständige Beschwerdeschrift wird in Kürze auch unter https://transparenzklagen.de/verfassungsbeschwerde/ zum Download zur Verfügung stehen.
Transparenzklagen.de ist eine gemeinsame Initiative des Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. und des Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.. Transparenzklagen.de unterstützt die gerichtliche Geltendmachung von Auskunftsansprüchen nach den Informationsfreiheitsgesetzen auf Bundes- und Landesebene. Die Finanzierung von Transparenzklagen.de erfolgt durch Spenden und die Förderung durch Stiftungen.