VG Berlin: Filmabgabe fällt auch für DVDs als Zeitschriftenbeilage an

Auch für Spielfilm-DVDs, die als Zeitschriftenbeilage – sog. Covermounts – vertrieben werden, muss eine Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz gezahlt werden. Das hat das Verwaltungsgerichts Berlin entschieden

von Carl Christian Müller

Die Klägerin führte in ihrem Programm Zeitschriften, denen sie Spielfilm-DVDs beifügte. Die Filmförderungsanstalt verlangte dafür die Zahlung einer Filmabgabe, deren Höhe auf einer Schätzung der Umsätze beruhte. Hiergegen richtete sich die Klage. Die Klägerin machte geltend, sie sei ein Verlagsunternehmen und kein Unternehmen der Filmwirtschaft, auf die das Filmförderungsgesetz abziele. Die DVDs würden auch nicht verkauft, sondern in der Regel kostenlos als Bonus abgegeben. Die DVDs seien zudem nur eine „mediale Verlängerung“ zu den redaktionellen Inhalten der Zeitschriften.

Die 21. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Klage abgewiesen. Für die Pflicht zur Zahlung einer Filmabgabe sei es unerheblich, dass die Klägerin kein (originäres) Unternehmen der Film- und Videowirtschaft sei, sondern ein Presseunternehmen. Das Filmförderungsgesetz folge nicht kartell-, steuer- oder presserechtlichen Grundsätzen, sondern erfasse jeden, der Filme vertreibe, als Teil der „Filmindustrie“. Auf das konkrete Geschäftsmodell - hier der Vertrieb über Covermounts – komme es nicht an. Es liege auch auf der Hand, dass die Klägerin vom Vertrieb der Spielfilm-DVDs und von Erfolgen des deutschen Films profitiert habe und damit im weiteren Sinne Nutznießer der Filmabgabe sei.

Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.

Urteil der 21. Kammer vom 23. Juni 2015 (VG 21 K 137.14)

 

Quelle: Pressemitteilung Verwaltungsgericht Berlin vom 09.07.15

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