Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 15. Dezember 2025 (Az. 2 E 8786/25) entschieden, dass die Verwendung von ChatGPT bei schulischen Prüfungsleistungen als Täuschungshandlung zu werten ist, selbst dann, wenn kein ausdrückliches Verbot der Nutzung von Künstlicher Intelligenz besteht.
- KI Recht
VG Hamburg: ChatGPT-Nutzung in Prüfungen ist Täuschung – auch ohne ausdrückliches Verbot
von Olivia Wykretowicz
Schüler nutzt ChatGPT für Lesetagebuch
Ein Neuntklässler eines Hamburger Gymnasiums hatte für ein Lesetagebuch im Fach Englisch ChatGPT eingesetzt. Die Lehrerin bemerkte beim Vergleich mit späteren Arbeiten große Unterschiede in Ausdruck und Sprache. Nach einer Nachfrage gab der Schüler zu, den Text mithilfe von KI erstellt zu haben.
Daraufhin bewertete die Lehrerin die Leistung mit der Note „ungenügend“ wegen Täuschungsversuchs. Der Vater des Schülers wehrte sich gegen diese Entscheidung und argumentierte, es gebe keine klaren Regeln zur KI-Nutzung an der Schule. Das Gericht wies den Antrag jedoch ab.
Eigenständige Leistung steht im Mittelpunkt
Nach Auffassung des VG Hamburg habe der Schüler eine eigenständige Leistung nur vorgetäuscht. Die Nutzung von ChatGPT sei nur erlaubt, wenn sie ausdrücklich zugelassen sei – etwa, wenn Lehrkräfte den Einsatz von KI als Hilfsmittel vorab gestatten.
Auch Hinweise wie „use your own words“ machten deutlich, dass eine eigenständige Bearbeitung erwartet werde. Die teilweise Nutzung von KI, etwa zur Grammatik- oder Ausdruckskorrektur, sei ebenfalls unzulässig, da diese Aspekte Teil der Bewertung seien.
Das Gericht stellte zudem klar, dass ChatGPT ein Hilfsmittel sei, das die Eigenständigkeit der Leistung beeinflusse. Damit sei der Einsatz vergleichbar mit der Hilfe einer anderen Person. Da der Schüler wusste, dass KI nicht erlaubt war, liege auch Täuschungsvorsatz vor.
KI im Unterricht
Der Gerichtsbeschluss schafft Rechtssicherheit im schulischen Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Es verdeutlicht, dass auch ohne ausdrückliche Erwähnung in Prüfungsordnungen die Grundsätze der eigenständigen Leistung gelten. Schulen sind gleichwohl gefordert, klare Richtlinien zum Umgang mit KI-Tools wie ChatGPT zu formulieren, um künftige Konflikte zu vermeiden.
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