Die 1. Kammer des VG Kassel hat eine Klage u.a. der Veranstalterin des Fernsehprogramms Sat.1 gegen einen Genehmigungsbescheid der Hessischen Landesmedienanstalt abgewiesen. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
VG Kassel: Klage von Sat.1 abgewiesen
von Carl Christian Müller
Ein Unternehmen aus Rheinland-Pfalz produziert seit März 1990 das 30-minütige werktägliche regionale Fernsehprogramm für Hessen und Rheinland-Pfalz im Prgramm von Sat.1. Im Januar 2012 beantragte dieses Unternehmen bei der Hessischen Landesmedienanstalt in Kassel die Verlängerung der entsprechenden rundfunkrechtlichen Zulassung, die im November 2012 erteilt wurde. Hiergegen legte Sat.1 Widerspruch ein, der jedoch zurückgewiesen wurde. Im Mai 2013 hat Sat.1 Klage erhoben und diese im Wesentlichen damit begründet, dass der Genehmigungsbescheid an einer Reihe von formellen und materiellen Rechtsfehlern leide. So habe es die Hessische Landesmedienanstalt versäumt, das Regionalfenster von Sat.1 auszuschreiben. Es bestünden auch Bedenken, ob die einschlägige Vorschrift des Rundfunkstaatsvertrages, wonach u.a. Sat.1 ein regionales Fernsehprogramm anbieten müsse, mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben, vor allem der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG, in Einklang stehe.
Die 1. Kammer teilte diese Bedenken nicht. Der angefochtene Genehmigungsbescheid sei, so der Vorsitzende in einer kurzen mündlichen Begründung, weder aus formellen Gründen noch materiell rechtlich zu beanstanden. Die Berufung zum Hess. VGH ist wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen worden.
Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 1 K 618/13.KS.
Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Kassel vom 02.12.2015