Warnhinweise auf Trustpilot: Trustpilot wirft Unternehmen „Drohungen“ vor

Jüngst erhielten Unternehmen auf ihrem Trustpilot-Account einen prominent platzierten Hinweis: Das Unternehmen soll Bewertern mit rechtlichen Schritten drohen, um sie dazu zu bewegen, ihre negativen Bewertungen zu ändern oder zu löschen. Dieser wird mit der Überschrift „Warnung“ versehen.

von Tori Gleisinger

Sind Beanstandungen Drohungen? Was Trustpilot (nicht) unterscheidet

Trustpilot versieht jüngst Unternehmens-Accounts mit prominent platzierten Warnhinweisen:

„Dieses Unternehmen hat Bewertern mit rechtlichen Schritten gedroht, um sie dazu zu bewegen, ihre negativen Bewertungen zu ändern oder zu löschen.

Dadurch begrenzt dieses Unternehmen absichtlich die auf seiner Profilseite verfügbaren Informationen. Das ist bei Trustpilot nicht gestattet, weil dies zu Verzerrungen führen und die Zuverlässigkeit von Bewertungen beeinträchtigen kann.

Bewerter können ihre Erfahrungen mit Unternehmen uneingeschränkt teilen — egal, ob sie positiv oder negativ waren.“

Es ist davon auszugehen, dass es sich lediglich um Beanstandungsverfahren handelt. Ob Trustpilot den Warnhinweis ausschließlich dann veröffentlicht, wenn ein Unternehmen Beanstandungsverfahren eingeleitet hat, bleibt unklar. Nach welchen Kriterien diese Entscheidung getroffen wird, ist für Außenstehende nicht transparent nachvollziehbar.

Sind Beanstandungsverfahren rechtlich unzulässig?

In einem Beanstandungsverfahren wird die Bewertungsplattform, wie zum Beispiel Trustpilot eine ist, darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Bewertung möglicherweise rechtswidrig sein könnte. Das betrifft Fälle, in denen der Rezensent dem Unternehmen völlig unbekannt ist, zum Beispiel, weil dieser unter einem Pseudonym bewertet. Wer keine tatsächliche Erfahrung mit einem Unternehmen gemacht hat, hat auch keine Grundlage für eine fundierte Bewertung. Die Bewertung ist dann als Ganzes rechtswidrig.

Ein Unternehmen hat daher das Recht, rechtswidrige Bewertungen gegenüber der Plattform geltend zu machen. Dabei wird nicht unmittelbar der Rezensent angeschrieben, geschweige denn eine Drohung ihm gegenüber ausgesprochen. Vielmehr fordert das Unternehmen die Plattform auf, den Sachverhalt zu überprüfen, zum Beispiel in dem die Plattform einen Nachweis, dass ein tatsächlicher Kundenkontakt stattgefunden hat, vom Rezensenten einholen muss. In der Regel enthalten diese Schreiben an die Plattform keinerlei Drohungen, sondern weisen sachlich auf die (vermeintliche) Rechtswidrigkeit einer Bewertung hin.

Sollte Trustpilot dieses Vorgehen nun pauschal als Verstoß gegen die eigenen Nutzungsrichtlinien werten, steht dies im Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung. Nach dieser sind Plattformen verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu entfernen. Unwahre oder erfundene Bewertungen dürfen auf Bewertungsplattformen nicht geduldet werden.

Was bedeutet das für betroffene Unternehmens-Accounts?

Gegen falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder Bewertungen ohne tatsächliche Kundenerfahrung vorzugehen ist kein Einschüchterungsversuch, sondern eine legitime Wahrnehmung von Unternehmensrechten.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich nicht verunsichern. Wer rechtswidrige Inhalte löscht oder löschen lässt, handelt rechtmäßig.

 

 

 

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