• Informationsfreiheitsrecht

Wirecard-Abschlussbericht nicht durch Verwaltungsgerichte überprüfbar

Wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 22.06.2021 entschied, entziehen sich die Parlamentarischen Berichte zur Untersuchung der Wirecard-Affäre einer gerichtlichen Überprüfung (Az. OVG 3 S 55/21).

von Carl Christian Müller

Aktenstapel vor Bücherschrank

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Wirecard-Bilanzprüfer stellt Antrag vor Verwaltungsgerichten

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt (Az. VG 2 L 174/21), wonach Beschlüsse parlamentarischer Untersuchungsausschüsse einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen sind. Dies ergibt sich aus dem Grundgesetz und verfolgt den Zweck, das parlamentarische Untersuchungsrecht und die Parlamentsautonomie von einer gerichtlichen Einwirkung freizuhalten

Der Antragsteller, ein ehemaliger Bilanzprüfer des Wirecard-Konzerns, wollte im Wege einer einstweiligen Anordnung die Veröffentlichung des Abschlussberichts des sogenannten Wirecard-Untersuchungsausschusses verhindern, soweit darin seine Person betreffende Passagen enthalten sind und er namentlich genannt wird.

Das VG Berlin lehnte den Eilantrag ab. Artikel 44 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes sehe ausdrücklich vor, dass Beschlüsse der Untersuchungsausschüsse der richterlichen Erörterung entzogen seien. Der Deutsche Bundestag bzw. seine Untersuchungsausschüsse sollten unabhängig von Regierung, Behörden und Gerichten Sachverhalte prüfen und bewerten können. Deshalb seien sowohl der Inhalt des Abschlussberichts als auch dessen Veröffentlichung der richterlichen Erörterung entzogen.

Quellen: Pressemitteilungn des VG Berlin sowie OVG Berlin vom 22. Juni 2021

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