Wir helfen bei der Sachgründung
Ihrer GmbH

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Rechtsanwalt Peter Weiler

Die Sachgründung

Bei der Gründung einer GmbH müssen Sie ein Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 Euro bereitstellen. Das Stammkapital für die Gründung kann durch Bareinlage (Bargründung) oder durch Sacheinlage (Sachgründung) geleistet werden.

Bei einer Sachgründung werden materielle oder immaterielle Vermögensgegenstände statt der Bareinlage in das Gesellschaftsvermögen eingebracht.

Welche rechtlichen Anforderungen muss ich bei einer Sachgründung beachten?

Bei der Sachgründung sind einige Besonderheiten gegenüber der Bargründung zu beachten. Dazu gehört die genaue Benennung und Beschreibung der Sacheinlagen im Gesellschaftsvertrag sowie die Erstellung eines Sachgründungsberichts, der von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden muss. Der Sachgründungsbericht dient zur Nachweisbarkeit des Marktwertes der eingebrachten Sacheinlagen und wird vom zuständigen Registergericht auf eine realistische Bewertung der Sacheinlagen geprüft.

Wir helfen Ihnen dabei, die Sacheinlagen realistisch zu bewerten, sodass Sie eine Ablehnung der Eintragung durch das Registergericht und damit verbundene Mehrkosten bei der Gründung vermeiden können.

Wie wird der Wert der Sacheinlage bei einer Sachgründung bestimmt?

Grundsätzlich wird bei Gegenständen, die Sie zur Sachgründung einbringen möchten, der Wiederbeschaffungswert und bei Rechten oder Lizenzen der Ertragswert in den Sachgründungsbericht eingetragen. Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, zu dem Sie einen vergleichbaren Vermögensgegenstand auf dem Markt erwerben könnten. Der Ertragswert ist der geschätzte Verkaufswert der Patente, Rechte oder Lizenzen. Der Wert der eingebrachten Sacheinlagen muss jeweils dem Nennbetrag der dafür gewährten Geschäftsanteile entsprechen.

Um den Wert der Sacheinlage nachzuweisen, ist es gerade bei materiellen Sacheinlagen häufig ratsam, ein Sachverständigengutachten über den Wert einzuholen.

Wir unterstützen Sie bei der Bewertung Ihrer Sacheinlagen und erstellen eine Bilanz der materiellen Sacheinlagen, die im Sachgründungsbericht aufgenommen werden kann.

 

Wann ist eine Sachgründung sinnvoll für mich?

Eine Sachgründung ist vor allem sinnvoll, wenn nicht ausreichende Barmittel zur Einbringung des für die Gründung erforderlichen Stammkapitals zur Verfügung stehen, und/oder die Liquidität der Gesellschaft bei der Gründung geschont werden soll.

Darüber hinaus ist eine Sachgründung jedoch auch immer dann zweckmäßig, wenn für die Stammeinlage ausreichende Sachwerte vorliegen, die ohnehin in das Gesellschaftsvermögen eingebracht werden sollen.

Auch bei Umwandlungen von Unternehmen kann eine Sachgründung sinnvoll sei.

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Vorteile einer Sachgründung

  • Stammkapital muss nicht in bar aufgebracht werden
  • Andere Gesellschaften oder Unternehmen können als Sacheinlage eingebracht werden
  • Sachwerte sind sofort verfügbar und müssen nicht erst von der Gesellschaft im laufenden Geschäftsbetrieb angeschafft werden, so können Sie bei notwendigen Investitionen sparen
  • Mithilfe von Sachwerten kann die Aufnahme des Geschäftsbetrieb beschleunigt werden

Nachteile einer Sachgründung

  • Sollte nicht ausreichend Kapital zur Verfügung stehen, kann die Liquidität der Gesellschaft beeinträchtigt sein
  • Der eingebrachte Sachwert muss sofort und in voller Höhe erfolgen
  • Eingebrachte Sachwerte können den Betrag der zu leistenden Einlage übersteigen, was im Gesellschaftsvertrag gesondert ausgewiesen werden muss
  • Die Festlegung der Sacheinlage im Falle eines Gutachtens für den Sachgründungsbericht sorgt für zusätzliche Kosten

Welche Risiken Sie bei einer Sachgründung erwarten können

Eine Sachgründung kann mit Risiken verbunden sein, daher sollten Sie vor einer Sachgründung immer einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Folgende Risiken können bei einer Sachgründung auftreten:

  • Hohe Gründungskosten
  • Persönliche Haftung, wenn die eingebrachten Sachwerte nicht dem Wert der aufgeführten Einlage entsprechen. So müssen Sie beispielsweise im Falle einer Insolvenz eine mögliche Differenz nachzahlen
  • Beginn der Haftungsbeschränkung erst nach fünf Jahren, wenn Sie ein vollständiges Unternehmen als Sachwert einbringe

Wie wir mit Ihnen arbeiten

  • Beauftragung

    Über unser Kontaktformular können Sie Ihre kostenfreie Erstberatung anfordern. Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie alle Informationen per E-Mail. Diese E-Mail enthält auch das Auftragsformular. Sobald Sie dies unterschrieben an uns zurücksenden, legen wir direkt los.

  • Gesellschaftsvertrag

    Wir erarbeiten für Sie die notwendigen Gründungsdokumente, insbesondere den Gesellschaftsvertrag. Wir stehen dazu in ständigem Kontakt mit Ihnen und passen die Unterlagen an Ihre individuellen Wünsche an. Fragen zum Gründungsprozess können Sie jederzeit stellen.

  • Notartermin

    Sind die Gründungsdokumente fertig, vermitteln wir Ihnen den Notartermin. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Die Beurkundung findet vollständig online per Video statt. Auch Ihren Ausweis zeigen Sie online vor und zeichnen per elektronischer Signatur.

  • Registereintragung

    Nach der Beurkundung müssen Sie ein Bankkonto für die GmbH eröffnen. Auf das Konto muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals, also 12.500 Euro eingezahlt werden. Ist das Geld auf dem Konto, wird die GmbH in das Handelsregister eingetragen. Mit der Eintragung ist Ihre GmbH fertig!

Mueller.legal -
kostenfreie Erstberatung zur Sachgründung

Wenn Sie Mueller.legal mit Ihrer Gründung beauftragen, stehen Ihnen neben erfahrenen Rechtsanwälten ein motiviertes und schlagkräftiges Team zur Seite. Wir übernehmen die Organisation Ihrer Sachgründung und erstellen alle erforderlichen Dokumente. Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Notariat und beantworten rechtssicher alle Fragen, die Sie im Laufe des Gründungsprozesses im Rahmen einer Sachgründung haben. Dies tun wir zu fairen Pauschalsätzen. Sie wissen vorher, was unsere Leistung kostet – ohne versteckte Kosten!

Welche Voraussetzungen hat die Sachgründung?

Bei der Sachgründung einer Kapitalgesellschaft müssen Sie, ähnlich wie einer Bargründung, grundsätzliche formelle Anforderungen erfüllt sein. Dazu gehört insbesondere Wahl der Rechtsform, Gesellschaftsvertrag, Gang zum Notar, Einzahlung der Stammeinlage und Eintragung in das Handelsregister. Bei der Sachgründung muss die Sacheinlage schon vor der Anmeldung zum Handelsregister vollständig in das Gesellschaftsvermögen bewirkt worden sein.

Auch muss bei der Sachgründung im Gesellschaftsvertrag möglichst konkret angegeben werden, welche Sacheinlagen in das Gesellschaftsvermögen fließen sollen. Ferner muss ein schriftlicher Sachgründungsbericht angefertigt werden, der von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen ist.

Übrigens: Auch denkbar ist Mischeinlage, bei der Sacheinlagen mit Bareinlagen kombiniert werden.

Welche Vermögenswerte können als Sacheinlage eingebracht werden?

  1. Materielle Sacheinlage: Bei materiellen Sacheinlagen handelt es sich um materielle Vermögensgegenstände, die Sie ohne Gegenleistung an die Gesellschaft übertragen. Dazu gehören beispielsweise Immobilien, Grundstücke, Maschinen, Wertpapiere, Forderungen oder Vorräte.
  2. Immaterielle Sacheinlage: Immaterielle Sacheinlagen sind aktivierbare Vermögensgegenstände, wie Lizenzen, Patente oder Urheberrechte, die Sie der Gesellschaft ohne Gegenleistung zur Verfügung stellen.
  3. Dienstleistungen: Als Sacheinlagen sind Dienstleistungen nur bei Personengesellschaften zulässig.
  4. Nutzungsüberlassungen: Bei Nutzungsüberlassungen übertragen Sie der Gesellschaft nicht das Eigentum an den Vermögensgegenständen, sondern überlassen diese zur unentgeltlichen Nutzung.
  5. Verdeckte Sacheinlage: Bei der verdeckten Sacheinlage umgehen Sie die Vorschrift der § 19 Abs. 4 GmbHG, indem Sie offiziell eine Bareinlage vornehmen, mit der Verpflichtung diese zu einem späteren Zeitpunkt gegen einen Vermögensgegenstand auszutauschen. Hierdurch entfällt jedoch nicht die Einlage-Verpflichtung, sodass die Bareinlage erneut von der Gesellschaft eingefordert werden kann.

Was ist der Sachgründungsbericht?

Der Sachgründungsbericht ist ein Dokument, das die Werthaltigkeit der einzubringenden Sacheinlage nachweist und dokumentiert, wie die Sacheinlagen bewertet worden sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Zustand der Sachwerte
  • Konkrete Nutzungsmöglichkeiten für die Gesellschaft
  • Gewöhnliche Marktpreise
  • Herstellungs- und Anschaffungspreis
  • Sachverständigengutachten und sonstige Dokumente zur Bewertung des Wertes

Der Sachgründungsbericht muss von allen Gesellschaftern unterschrieben werden und ist zusammen mit allen den Wert einer Sacheinlage belegenden Unterlagen beim Handelsregister einzureichen.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Peter Weiler Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

+49 30 206 436 810

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